Schriftlicher verweis was soll das darstellen?

4 Antworten

Und musste mich daraufhin entschuldigen beim Schulleiter.

Eine sehr merkwürdige Forderung. Man kann sich weder selbst entschuldigen, noch dazu aufgefordert werden. Der Schuldige kann, wenn es ihm ein Bedürfnis ist, um Entschuldigung bitte. Mit anderen Worten: Er kann den Geschädigten bitten, er möge ihn von seiner Schuld befreien. Entschuld(ig)en kann also nur der Geschädigte.

Es ist völlig unverständlich, was der Schulleiter mit der Sache zu tun hat. Er wurde doch nicht geschädigt; hatte mit der Sache also gar nichts zu tun

Zu Deinem "Vergehen“: Warum hast Du ein Bild im Kunstunterricht abgegeben? Wurdest Du dazu aufgefordert, eins anzufertigen und abzugeben, damit die Lehrerin es bewerten kann? Das wäre wichtig zu wissen, damit man beurteilen kann, ob überhaupt ein Vergehen vorliegt.

Gruß Matti

moe9764 
Fragesteller
 27.01.2018, 11:38

ja ich hab ein kunstbild abgegeben, da dies benotet werden sollte. Ich hab es konplett selber gezeichnet nur wurde ich erwischt, wie eine freundin mir dabei geholfen hat... mehr auch nicht

Kuhlmann26  27.01.2018, 18:37
@moe9764

Wenn ich Dich richtig verstehe, war das eine Hausarbeit und die bestand darin, zuhause ein Bild anzufertigen. Und dabei hat Dir jemand geholfen, richtig? Oder war es keine Hausarbeit, sondern Teil des Kunstunterrichts?

Egal, man muss zunächst fragen, ob es ausdrücklich verboten war, sich helfen zu lassen? Bestand die Aufgabe ausdrücklich darin, ohne fremden Hilfe ein Bild anzufertigen? Wenn ja, wie kommt die Lehrerin dazu, dies zu verlangen?

Habt ihr keine Beratungs- bzw Vertrauens Lehrer?

was du gemacht hast fällt eindeutig unter die Rubrik ‚täuschungsversuch‘

Dafür gab es zu meiner Zeit eine 6, also null Punkte...und im schweren Fall noch eine disziplinar Strafe (Tadel) der auch in die Schul Akte eingetragen worden wäre...

der Verweis ist die Steigerung des Tadels und kann nur von einer Lehrerkonferenz beschlossen werden.... so war es in den 90ger Jahren ;)

moe9764 
Fragesteller
 27.01.2018, 00:58

Ich hab ja dementsprechend eine 6 bekommen, aber seit 3 monaten hacken die an mir rum. Wegen sowas dürfte man mich niemals von der schule schmeissen oder?

Gugu77  27.01.2018, 08:49
@moe9764

Nein, bevor du von der Schule ausgeschlossen wirst, wird erst eine Androhung kommen, danach Teilkonferenz. Dafür ist dein Verhalten aber einfach nicht schlimm genug

Der Schriftliche Verweis klingt schlimm, ist aber relativ okay. Der Begriff steht bloß dafür das in deiner Schülerakte auf dein jeweiliges Fehlverhalten zu dem jeweiligen Datum eine Schriftliche Bemerkung (Verweis auf das Fehlverhalten) reinkommt. Es wird weder eine Bemerkung auf dem Zeugnis stehen oder je deine Job Chancen in der Zukunft gefährden.

Es ist immer schade einen zu bekommen, aber keine sorge. Der schriftliche Verweis ist als fairer Weckruf/ Warnschuss für den Schüler/in gemeint.

Du hast eine Ordnungsmaßnahme bekommen, das kommt in deine Schülerakte. Das ist die mildeste Form der Ordnungsmaübahmen.

Was mich etwas wundert, ist das Vorgehen. Zumindestens in NRW wirst auch Du dazu angehört und hast Widerspruchsrecht.

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/200_Aufgaben/025_Schule/030_Schule_fuer_Eltern_und_Schueler-innen/Ordnungsmassnahmen/index.php

Runterscrollen bitte zu Ordnungsmaßnahme.

Frage beim Verbindungslehrer nach.