Schornsteinfeger Kosten bei Eigenheim - ist diese Entscheidung rechtens?
Hallo,
folgender Sachverhalt; Ich beziehe seit einigen Jahren Hartz4. Ich besitzte ein eigenes Haus, welches älteren Datum´s ist und deshalb nicht verkauft werden muß. Nach Jahren hat das Job-Center nun endlich die Reparaturkosten meiner Heizungsanlage bezahlt. Desweiteren hab ich einen Kaminofen geschenkt bekommen. Dieser ist jetzt im Jan. 2016 vom Schornsteinfeger abgenommen und geprüfgt worden. Gleichzeitig hat er auch die Heizungsanlage gemessen und die Kamine gereinigt. Jetzt hat er die Rechnung erstellt über fd. € 200,--. Ich habe die Rechnungen beim Job-Center eingereicht und die Übernahme dieser Kosten wurde abgelehnt. Nur die reinen Reinigungskosten würden übernomen, nicht aber die Baurechtliche Abnahme. Ist diese Entscheidung rechtens oder muss auch die Baurechtliche Abnahme übernommen werden?
3 Antworten
Alle Kosten und Lasten des Eigenheims hat das Jobcenter dank dem Schröder zu berücksichtigen. Dazu gehören auch die öffentlichen Lasten/Gebühren. Hier wurde wohl der vorherige Antrag versäumt, oder was steht für eine Begründung im Bescheid? Rüge diesen, die Rechtsbelehrung gibt doch den Weg vor. Viel Glück.
Ich befinde mich in der gleichen Situation,nur,daß ich seit Jahren die Reinigungsgebühren erstattet bekomme. Diese belaufen sich aber von 45.00 € - 55,00 € jährlich. Auch die jährliche Wartung wird erstattet. ( 113,00 € )Hat bei mir immer problemlod geklappt.
laufende Kosten werden wohl übernommen, das müsste dein Part sein, Einmalige Gebühr.