Schornsteinfeger Handwerksgesetz -< Über welche Verordnung wird da gesprochen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schornsteinfeger sind dazu angehalten die gesetzlichen Vorgaben durch das SchornsteinfegerHandwerksGesetz und andere berufsrelevante Gesetze und Verordnungen umzusetzen.

Dabei stehen ihnen mehrere Verordnungen und "Deutungen", Verfahrenshinweise und Auslegungen der aktuellen Gesetze zur Verfügung.

Die werden Sie nicht so einfach im Internet finden. Dies wird Schornsteinfegern in Schulungen beigebracht und über die Innungen werden dann entsprechende Handlungsempfehlungen verteilt.

Darin stehen dann die Arbeitsabläufe, die ein Schornsteinfeger, einzuhalten hat, wenn er eine Feuerstättenschau oder z.B. die Erstüberprüfung von Feuerstätten durchführt.

Lassen Sie sich bitte vor Ort von Ihrem Schornsteinfeger die entsprechende Anweisung zeigen, dann verstehen Sie besser was ein bevollmächtigter Schornsteinfeger/meister zu beachten hat.

Fleischtester 
Fragesteller
 17.10.2016, 19:22

Hallo,

danke für die Antwort. Damit kann ich wenigstens etwas anfangen, auch wenn es nichts Konkretes ist.

Prinzipiell bin ich nur an Gesetze und Verordnungen gebunden. Was sich Schornsteinfeger außerhalb von Gesetzen ausdenken hat für mich keine Rechtskraft.  Ein Gesetz muss Öffentlich zugänglich sein, sonst kann ich es gar nicht befolgen. (ich hoffe bsm heißt Bezirksschornsteinfegermeister)

Außerdem zählt für mich erstmal Art.13 GG "Dei Wohnung ist unverletzlich." Warum sollte sich ausgerechnet der Schornsteinfeger darüber hinwegsetzen und der Elektromeister, der Bausachverständige oder gar der GWS-Monteur nicht.

Es geht eine viel größere Gefahr von alten Elektroanlagen, von losen Dachziegeln und Pfusch an Gasanlagen etc. aus.

Mir scheint, die Bundesregierung möchte alle vor sich selbst beschützen, aber verliert dabei das Maß aus den Augen. 

....

Morgen ist der Tag...Mal schauen was rauskommt.

Grüße

bsmfrankludwig  18.10.2016, 07:33
@Fleischtester

Na dann wünsche ich Ihnen viel Erfolg. bsm soll tatsächlich Bezirksschornsteinfegermeister heißen.

Der Begriff ist so alt und älter, wie mein angelegtes Profil damals.

Mit dem SchornsteinfegerHandwerksgesetz ist es so, wie mit fast allen Gesetzen: Man versteht es einfach nicht richtig.

Diese Erläuterungen von denen ich vorher sprach, sollen dazu dienen, dass dieses Gesetz deutlicher wird, was wiederum zu neuen Unklarheiten führt.

Schornsteinfeger haben das Problem als Berufsstand am Leben zu bleiben und klammern sich an die winzigen Strohhalme, die der Staat ausstreut.

Fleischtester 
Fragesteller
 24.10.2016, 19:51
@bsmfrankludwig

Hallo,

es gibt sicher noch recht viele Menschen, die Holz direkt verfeuern und Schornsteinfeger direkt benötigen. Wenn das nicht reicht um ein Einkommen für einen Schornsteinfegermeister zu sichern, auch nicht, wenn man die Bezirke vergrößern würde, schafft so ein Versatzstück nur Unfug. Mann muss dann einen Ubergang schaffen und die Berufsgruppe formal abschaffen. So viele Schornsteinfeger kann es ja nicht geben. Man soll die Menschen, ja nicht von Heute auf Morgen auf die Straße setzen. Eine klare Richtung wäre aber viel besser.

"Wir schaffen bis 2030 die Schornsteinfeger ab, die Verbliebenen Schornsteinfegermeister können eine Stelle in der neuen Verwaltung bekommen, die die Einhaltung der Abgassmessungen überwacht, oder sich zum Heizungsmonteur umschulen lassen. Der Staat fördert diese Umschulung zusätzlich."

Wäre z.B. ein Lösung. ...

Das Date mit meinem Schornsteinfeger lief überraschend problemlos. Leider orientiert sich die Politik an der 4 Jahre Periode und nach der Wahl ist alles anders. Unsinn.

...

Grüße

bsmfrankludwig  25.10.2016, 07:29
@Fleischtester

Nun haben Sie mich aber neugierig gemacht. Dieser Satz hier

..."Wir schaffen bis 2030 die Schornsteinfeger ab, die verbliebenen
Schornsteinfegermeister können eine Stelle in der neuen Verwaltung
bekommen, die die Einhaltung der Abgassmessungen überwacht, oder sich zum Heizungsmonteur umschulen lassen. Der Staat fördert diese Umschulung zusätzlich."

klingt verhältnismäßig offiziell.

Es ist, so glaube ich, tatsächlich abzusehen, dass dieser Berufsstand abgeschafft wird. Das läßt sich schon jetzt an den unausgegohreren Gesetzen und Verordnungen ablesen.

Wo haben Sie den oben zitierten "Satz" her?

Ich bin selbst Schornsteinfeger und das was dein Feger macht ist vollkommen richtig.
Der Schornstein ist eine Bauliche Anlage welche in das Aufgabengebiet fällt und somit überprüft wird. Hierzu gehört ablaufen des kompletten Schachtes von allen einsehbaren Seiten sowie sichtprüfung von eventuellen Kapselverschlüssen usw.

Hier der dazugehörige Paragraph aus dem Handwerksgesetz.

§ 14 Durchführung der Feuerstättenschau und Erlass des Feuerstättenbescheids durch
bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
(1) Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger besichtigen persönlich zweimal während des Zeitraums ihrer
Bestellung sämtliche Anlagen in den Gebäuden ihres Bezirks, in denen Arbeiten nach den Rechtsverordnungen
nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen oder
nach den landesrechtlichen Bauordnungen durchzuführen sind, und prüfen die Betriebs- und Brandsicherheit
der Anlagen (Feuerstättenschau). Eine Feuerstättenschau darf frühestens im dritten Jahr nach der jeweils
vorhergehenden Feuerstättenschau durchgeführt werden.
(2) Bei der Feuerstättenschau setzen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger gegenüber den Eigentümern
durch schriftlichen Bescheid fest, welche Schornsteinfegerarbeiten nach den Rechtsverordnungen nach § 1
Abs. 1 Satz 2 und 3 oder der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen durchzuführen sind und
innerhalb welchen Zeitraums dies zu geschehen hat (Feuerstättenbescheid). Widerspruch und Anfechtungsklage
gegen den Feuerstättenbescheid haben keine aufschiebende Wirkung.
(3) Stellen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bei der Feuerstättenschau nach Absatz 2 fest, dass
eine Anlage nicht betriebs- oder brandsicher ist, treffen sie vorläufige Sicherungsmaßnahmen, wenn Gefahr
im Verzug besteht. Als Sicherungsmaßnahme ist auch die vorläufige Stilllegung einer Anlage zulässig. Die
zuständige Behörde ist unverzüglich über die ergriffenen Sicherungsmaßnahmen zu unterrichten. Sie hat diese
als Sicherungsmaßnahmen zu verfügen oder die vorläufigen Sicherungsmaßnahmen aufzuheben.

Fleischtester 
Fragesteller
 14.10.2016, 18:37

Hallo,

danke für die Antwort. Irgendwie habe ich aber das Gefühl, das da etwas Faul ist. Wenn ungefragt soviel betont wird, das alles richtig ist was er macht, ist eindeutig etwas Faul.

Ich habe nirgendwo nach einer Wertung und Einschätzung gefragt. Ich möchte und wollte lediglich die Gesetzlichen Grundlagen wissen und bilde mir meine Wertung selbst.

danke für das Einkopieren des Gesetzes. Ich habe mir das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz als Buch schicken alles und die Feuerungsverordnung ausgedruckt.

Außerdem habe ich mir die Kehr- und Überprüfungsordnung sowie die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen zu Rate gezogen.

Ich kann auch LESEN und auch GOOGLE bedienen. Trotzdem hast du nicht beschrieben, welche Verordnung nun gemeint ist. z.B. im ersten Abschnitt:

"Gebäuden ihres Bezirks, in denen Arbeiten nach den

Rechtsverordnungen

nach § 1 Abs"

Also Punktesammler war ich selbst. Aber meine Antworten waren fast immer Stichhaltig. Das ist nur kopieren aus dem Internet.

Das kann ich selbst. Und als Schornsteinfeger solltest du es besser wissen.

Grüße

Ich hab nun keine Lust Paragraphen zu wälzen aber ich kann dir mit Sicherheit sagen das dein Kaminkehrer sich alles anschauen darf und muss, von Ofen /Heizung und Co bis zur Kaminabdeckung.

Da alles zur Feuerstätte gehört is er dafür verantwortlich.

Fleischtester 
Fragesteller
 13.10.2016, 19:09

Hallo,

ich habe Lust Paragraphen zu wälzen und alles genau rauszusuchen. Der Staat hat mich dazu, zu oft betrogen. Und ich schließe nicht grundsätzlich aus, das dieser Hinweis ins Leere führt bzw, das das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz selbst gemeint ist.

Grüße

Irgendwie ist das keine sinnvolle Antwort.

dein Bezirsks Schornsteinfeger hat immer ( jeder ) Sonderrechte zur not auch mit der Polizei das Technisch alles Einwandfrei im zustand ist nach Vorschriften und vor allem Dichtheit ,keine Mängel,das alles Fachmänisch Instaliert wurde und nach Bauart nach Typenschild zugelassen ist