schmuck wurde zu lebzeiten verschenkt. kann jetzt noch jemand einen anspruch geltend machen

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

-- Der deutsche Gesetzgeber spricht in solchen Fällen von einer Schenkung und meint hiermit, eine Zuwendung von Seiten des Schenkers aus dessen Vermögen an den Beschenkten. In § 516 Absatz 1 iVm BGB ist dies gesetzlich verankert. Das entsprechende Gesetz definiert eine Schenkung als eine Bereicherung des Beschenkten aus dem Vermögen des Schenkers, die im Einverständnis aller Beteiligten und unentgeltlich erfolgt. Was der Volksmund als Geschenk kennt, bezeichnet der Jurist demnach als Schenkung.

-- Bei einer Schenkung, in deren Rahmen die Übertragung des Geschenks sofort erfolgt, ist kein gesonderter Vertrag erforderlich, denn die Übereignung besiegelt das Rechtsgeschäft und macht ein entsprechendes Schriftstück überflüssig.

-- Handschenkung = Nach dem Gesetz spricht man von einer Schenkung, wenn eine Zuwendung vorliegt, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (§ 516 BGB).

Hallo Sunschine,

wenn deine Mutter mit Ihrem Mann einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament gehabt hat, kann dein Stiefvater die Herausgabe des Schmucks nach § 2286 BGB verlangen.

Wenn kein Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament vorhanden ist, steht deinem Stiefvater ein Viertel des Gesamtvermögens der verstorbenen Ehefrau zu. Erreicht das restliche Nachlassvermögen diesen Wert nicht (mit anderen Worten: hat der Schmuck mehr als 75 % des Gesamtvermögens deiner Mutter ausgemacht), steht ihm ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch nach 2325 BGB zu.

Sind für beide Fälle die Voraussetzungen nicht gegeben, lass dich nicht ins Bockshorn jagen.

Gruß Der Blomi

Der Ehemann kann Ansprüche in Höhe seines Erbteils stellen, weil die Schenkung weniger als 90 Tage vor dem Tode erfolgte.

user1192  05.01.2011, 16:12

Das wäre aber sehr sehr frech von dem Mann, den Wunsch seiner Frau einfach zu ignorieren!

Nein, verschenkt ist verschenkt.

Du wirst das Ganze beweisen müssen..