Schimmel im Bad (Silikonrand / Fliesenfugen) Mietrecht zur Sanierung durch Vermieter?
Hallo
Wir haben das Problem das wir vor da. 5-6 Monaten unser ca. 50 Jahre altes Badezimmer in unserer Mietwohnung auf Grund Schimmelbefall an Silikonrändern und Fliesenfugen mit einer Lackiertechnik neu überarbeitet haben, Materialkosten übernahm unser Vermieter! Zusätzlich sätzte sich der Schimmel an einer Wandschräge im Bad ab, um das zu Bekämpfen besorgte uns der Vermieter ein Schimmel Bekämpfungsmittel, was nach langem anwenden nur oberflächlich zu leichter Verbesserung führte! (Lüften und Heizen natürlich vorbildlich)
Jetzt Frist sich der Schimmel wieder durch den Silikonrand und dieFliesenfugen ! Ganze Arbeit umsonst, so langsam reicht es uns!
Wann ist es unser Recht unserem Vermieter eine komplett Sanierung des alten Badezimmers zu unterweisen ?
Wir hoffen hier auf Antwort, möchten ungerne ohne Vorahnung unserm Vermieter erneut auf das Problem aufmerksam machen.
3 Antworten
Wer ist denn auf die glorreiche Idee gekommen die Fugen zu lackierem?Das kann nicht funktionieren wenn der Schimmel nicht fachgerecht beseitigt wurde,und hatte man das getan wäre das lackieren nicht nötig gewesen.Und schimmelige Silikonfugen mussen kompletterneuert werden!Diese ganzen im Handel erhältlichen Antischimmelmittel bekämpfen nur oberflächlich,aber nicht die tiefer sitzenden Wurzeln und Ausläufer des Schimmel,und sind somit wenig geeignet.Der Schimmel muss fachgerecht beseitigt werden,darauf hast Du ein Anrecht,aber ob gleich ein neues Bad gefordert werden kann bezweifle ich!
hat der 50 jahre nicht renoviert sicher ? kann ich mir nicht vorstellen sorry.
dann sollte nach 50 jahre alles raus und neu gemacht werden hier noch was zu machen ist rausgeschmissenes geld. Ansonsten frage mal beim Mieterbund nach, wenn natürlich das Bad unter aller sau ist was ist mit dem rest der wohnung ?
Silikonfugen sind Wartungsfugen. Sofern Schimmel in poröses Material alter Fugen eindringt, müssen die vollständig entfernt und erneuert werden. Das fällt dem Vermieter zu, diesmal richtig, denn überlackieren ist Murks :-)
Da zu fordert man ihn zugangsicher mit Fristsetzung von 14 Tagen auf und kündigt an, dananch selbst einen Fachbetrieb mit Mängelbeseitigung zu beauftragen und die Kosten mit der übernächsten Monatsmiete zu verrechen :-)
Schimmal an Wandschrägen mag hingegegen durch mangeldes Lüften und Heizen verursacht sein. Das sollte man erst einmal ausschliessen, bevor man es dem VM anlastet: Nach dem Baden oder Duschen Tür und ggf. Fenster öffnen, lüften und immer die Heizung einschalten :-O
Die 50 jahre alte Sanitärinstallation ist allerdings so gemietet. Funktioniert sie, muss der VM nicht modernisieren :-O
G imager761