Scheidung von US Soldat, 1 gemeinsames Kind und schwanger, wie kann ich die Scheidung schnell und kostengünstig vollziehen?

4 Antworten

Der möchte nicht die Scheidung, weil er mit einer Frau wie dir nicht zusammen sein kann denn das konnte er ja bis gestern auch wunderbar sondern weil er sich ertappt fühlt und weiterhin komplikationslos seine Affären ausleben möchte, das ist der Punkt. Eine Scheidung kann man mittlerweile auch online einreichen. Du wirst einen Anwalt brauchen und kannst dir - je nachdem wie die finanziellen Verhältnisse aussehen - beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen unter Vorlage der Einkommens- und Ausgabennachweise. Alles weitere wird dann über das Familiengericht ausgetragen.


Lost2012 
Fragesteller
 30.12.2015, 15:31

Ja so sehen ich das mittlerweile auch! Vielen dank für deine antwort.

Such dir einen Rechtsanwalt, am besten in einer Gegend mit US Militäreinrichtung, der schon ähnliche Fälle bearbeitet hat.

Hoffentlich hast du noch den Schrieb über Kind und Drogen.

Hab nicht zu grosse Erwartungen bezüglich Unterhaltszahlungen. Wenn er nicht zahlen will, zahlt er nicht, zumal er nach der Militärzeit sehr einfach spurlos verschwinden kann. Schon aus diesem Grund musst du vermeiden, dass die Kinder zu ihm in die USA reisen, ob mit dir oder allein. Ein Rentensplitting gibt es nicht.

Lost2012 
Fragesteller
 30.12.2015, 10:22

danke für deine Antwort. Den chatverlauf über die Unterhaltung habe ich noch. Gott sein dank!

blumenkanne  30.12.2015, 11:33
@Lost2012

der chatverlauf ist etwas den du in deine unterlagen packen kannst. schreibe alles was du weißt und besprochen wurde in form eines gedächtnisprotokolls.

natürlich ist der chatverlauf das papier nicht wert auf dem er steht. derartiges wird vor gericht nicht zugelassen, denn es ist a) nicht erwiesen das dein ex das geschrieben hat und b) du es gefakt haben könntest. zweitens wird davon ausgegangen, dass er das gesagt/geschrieben hat in wut und ärger und daher garnicht ernst meint was er da sagt. somit im verfahren das kind betreffend wertlos.

selbst wenn du das sorgerecht alleinig bekommen würdest, dann hilft dir das nur alleinige unterschriften und entscheidungen zu tätigen. das sind 2-3 unterschriften im leben des kindes. mehr ist es doch garnicht.

den umgang und das recht dazu hat der vater weiterhin. auch hat er das recht, das kind mit in seine heimat zu nehmen für einige wochen oder mehrmals im jahr. das wirst du über kurz oder lang nicht verhindern können. vor allem bei einem kind mit zwei pässen. das sind sachen worüber du dir gedanken machen solltest und versuchen musst ein maximal positives eltern-verhältnis aufzubauen, egal wie oft dir dabei zum würgen ist. einfach um die sicherheit zu bekommen, dass er mit dir ein team bildet und nicht gegen dich intrigen spinnt.

info4alien.de ist eine gute seite im ausländerrecht und auch

www.allein-erziehend.net

nun das ist wie in allen beziehungen die leider in die brüche gehen immer dasselbe. du musst ein trennungsjahr anvisieren, dass beginnt dann wohl ab tag x da er auszieht oder du festlegst das das die trennung ist.

du gehst zu einem anwalt für familienrecht deiner wahl und lässt dich über das gesamte procedere der scheidung beraten.

bei geringem verdienst deinerseits, kannst du beratungshilfe und prozesskostenhilfe beantragen. wenn das jahr um ist und alles vorliegt was benötigt wird, wirst du geschieden. ansonsten kann es sich auch noch um monate in die länge ziehen.

das sorgerecht wird bei beiden kindern verbleiben, das umgangsrecht muss weiterhin geklärt werden für die zukunft und die unterhaltsansprüche.

sollte er natürlich das kind in den usa haben während des scheidungsverfahrens, dann kann es sein, dass dir das kind dort abgenommen wird und dem kind die ausreise verweigert wird. auch das solltest du für die zukunft in deiner kalkulation mit einbeziehen. das kind hat die amerikanische staatsbürgerschaft und du wärest nicht die erste der bei einem besuch in den usa erklärt wird, du kannst gehen, das kind bleibt hier. darüber lass dich beraten. es kann auch jetzt schon passieren, dass er das kind zu sich holt. versuche die sache sauber und ordentlich abzuklären um keine rechtlichen stolpersteine zu übersehen.

unterhalt kannst du auch bei der army nachhelfen lassen, wenn dein ex seinen pflichten nicht nachkommen will. kindesunterhalt klärst du beim jugendamt über eine beistandschaft, trennungsunterhalt und betreuungsunterhalt über deinen anwalt.

lass dich nicht ärgern durch dumme aussagen deines ex, ignoriere es und lass es abperlen ihm gegenüber. ich hab immer meine beste freundin gehabt um mich darüber zu ärgern :) ihm gegenüber hab ich immer den erwachsenen gespielt, egal wie schwer das fällt. pack seine sachen, stell sie ihm zum tag x vor die tür, fordere kindesunterhalt, betreuungs- und trennungsunterhalt und teile ihm mit das du dich scheiden lassen wirst zum termin x. gib ihm das gefühl das es alles in ruhe ablaufen möchte, auch zum wohle des kindes und lass keinen groll gegen ihn raus oder rosenkrieg. damit du offiziel der erwachsene bist und wenn er der meinung ist theater zu spielen, macht sich der richter schon sein eigenes bild.

trotzdem einen guten rutsch ins neue jahr und du wirst ein neues glück finden :)

Lost2012 
Fragesteller
 30.12.2015, 12:53

vielen Danke für deine lange und ausführliche Antwort. Du hast mir echt sehr weiter geholfen!

Dir auch einen guten Rutsch! :)

blumenkanne  30.12.2015, 13:32

es gibt und gab mal ein binationales forum, leider habe ich dahingehend kontakt verloren ob die noch existieren.

http://www.binational-in.de/

da kannst du auch nochmal mit reinschauen. die haben mir damals sehr geholfen. und natürlich info4alien.de...

bei denen von allein-erziehend.net findest du auch die ein oder andere soldaten-ex-frau die dir genau sagt wie du umgang und vor allem unterhalt durchsetzen kannst.

gehe am besten mal zu einem Rechtsanwalt :)

Lost2012 
Fragesteller
 30.12.2015, 09:51

danke, das hatte ich sowieso vor. Ich hatte gehofft hier vielleicht einen Rat zu bekommen auf was ich alles achten muss. Aber danke für deine Antwort