Scheidung, gemeinsamer Wohnwagen - Dauercamper?

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Genau, erst wenn Sie sich mit Ihrem Mann nicht einigen können, wer das Wochenendheim weiter nutzen will (Gebühren für den Campingplatz,... müssen/mussten ja auch weiter bezahlt werden) oder keiner den Camper nutzen will, dann bleibt die öffentliche Versteigerung. Durch den Erlös aus der Versteigerung müssen in erster Linie nur die Kosten der Versteigerung selbst getragen sein - ggf. aber auch noch die Gebühren, die seit der Scheidung angefallen sind. Sollten Sie Gewinn erzielen, so wird dieser geteilt. Sollten Sie keinen Interessenten finden können Sie die Versteigerung wiederholen (allerdings auf eigene Kosten), sonst bleiben Sie vorerst gemeinsam Besitzer. Im Prinzip läuft das gleich/ähnlich ab, wie bei einer gemeinsamen Immobilie. Wohnung oder Haus:http://www.scheidung.de/immobilie-bei-trennung-und-scheidung.htmll

Nein, ihr könnt den Wagen auch schätzen lassen und einer zahlt den anderen aus.