Schadensersatzanspruch gegnüber Vermieter aufgrund undichter Gasleitung

4 Antworten

Da nicht gemessen werden kann, wieviel Gas auf diese Weise verloren ging, ist der Schaden nicht zu beziffern. Da Du erst seit 2010 in der Wohnung wohnst gibt es auch keinen zeitlichen Vergleich. Gibt es im gleichen Haus gleich geschnittene und vergleichbar gelegene Wohnungen, ließe sich hier ein Vergleich herstellen. Wenn im Haus insgesamt z. B. im Vergleich zum Jahr vorher ein erheblich höherer Gasverbrauch festgestellt wurde, wäre auch das ein Indiz für die Menge, die durch das Leck verloren ging. Bleibt als nächstes die Frage, wer den Schaden verursacht hat. Wenn das nicht zu ermitteln ist, beispielsweise weil kein Verschleißschaden festgestellt werden kann, hast Du schlechte Karten. Sei froh dass das leck gefunden wurde und Dir nicht die Bude um die Ohren geflogen ist.

Wird deine Gastherme nicht mind. 1 jährlich vom Schornsteinfeger geprüft? Ansonsten ist es nämlich schwer zu beweisen wann das Leck entstanden ist.

wenn du ein so gutes verhältnis zu deinem vermieter hast, dann bitte ihn, sich an der hälfte der nachzahlung zu beteilligen.... alles andere stiftet vielleicht unfrieden...

Es ist nicht so recht zu erkennen, dass sie hier wirklich einen Schaden erlitten haben. Und zwar deshalb, weil sie den Schaden nicht genau beziffern können. Rein theoretisch könnte zwar irgendjemand ausrechnen, bei welchem Druck aus welchem Rohr mit welchen Durchmesser des Lecks in welcher Zeit wieviel Gas entwichen sind, aber das Gutachten dafür würde garantiert alle Rahmen sprengen. Auch könnte man annehmen, dass das regelmäßige dauerhafte einatmen des Gases einen Gesundheitsschaden verursacht haben könnte. Aber auch das können sie nicht beweisen.

Hier gilt leider das alte Motto: Recht haben bedeutet nicht, Recht zu bekommen. Lassen Sie es gut sein und den Vermieter einen guten Mann sein. Es schont Ihre Nerven.