Schadensablöse bei selbstverursachtem Streifunfall an der Säule?

2 Antworten

Zunächst mal:
ich bin nicht Dein Freund... kenne Dich überhaupt nicht.

Zur Sache:
Deutsches Recht:

Der Schaden am Kfz ist ein Vollkaskoschaden, der unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung und unter Rückstufung des erlangten Schadens- Freiheits- Rabatt (SFR für Vollkasko) reguliert werden kann.

Der Schaden an der eigenen Säule (selbst- gemietet, gepachtet, geleast, geliehen oder eigenes Eigentum) ist in der Regel ein nicht versicherter Eigenschaden. Es gibt aber Ausnahmen durch erweiterten Versicherungsschutz. Sofern der Baustein "Eigenschadendeckung" eingeschlossen ist, werden Schäden an eingenen Sachen durch die Kfz Haftpflichtversicherung gedeckt. Die Regulierung erfolgt zu den Bedingungen der Eigenschadendeckung (meist wird hier ebenfalls eine Selbstbeteiliigung angewandt), unter Rückstufung des SFR für die Haftpflichtversicherung.

SFR für Haftpflicht ist unabhängig von SFR der Vollkaskoversicherung. Lediglich die Teilkaskoversicherung kennt keine SFR

Ich denke in Österreich wird es vergleichbar gehandhabt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das wird wohl gehen. Dann hast du eben Geld und ein Auto mit Schönheitsfehler. Ob du das willst, musst du selber wissen. Ob sich das "lohnt", wird dein Versicherungsmensch ausrechnen können.

Die Garage war hoffentlich deine eigene bzw. wenn es eine fremde war hast du den Eigentümer hoffentlich über den Schaden informiert.