Schaden von Versicherung auszahlen?

6 Antworten

Wenn du von Haftpflicht schreibst, dann meinst du bestimmt die Privathaftpflicht. Dort sind Schäden an Fahrzeugen nicht eingeschlossen. Es gibt ein paar Tarife, in denen der Einschluß angeboten wird, jedoch eigentlich gilt die Regel: Eigen vor fremd.  Eigen wäre deine Teilkasko. Sie ist zuständig für Sturmschäden am PKW.

Deine Teilkasko zahlt den Schaden nach Kostenvoranschlag, zieht die Mehrwertsteuer ab und zahlt dir den Rest aus. Wenn du das möchtest.

Die Privathaftpflicht kennt so eine Abrechnung nicht.

Hallo kartoffeltom,

über die Teilkasko sind Sturmschäden mitversichert.

Hast du diese versichert, melde den Schaden bitte. Aber Achtung: Sturm besteht erst ab einer Windstärke 8. Es wird eine Prüfung erfolgen, ob in der besagten Nacht tatsächlich Sturm war.

Übernimmt deine Teilkasko den Schaden, ist eine Abrechnung nach Gutachten möglich. Du erhälst in dem Fall aber immer nur die Kosten laut Gutachten minus der Mehrwertsteuer erstattet/ausgezahlt.

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team

Deine Teilkasko wäre zuständig.

.... was hat denn Dein Freund bzw. seine Eltern mit Deiner Autoversicherung zu tun.

Die Sparte Teilkasko ordnet bei Unwetter/Sturm. Soll etwa doppelt abgezockt werden?