Schaden in Eigentumsferienwohnung durch obere Wohnung?

2 Antworten

Das muss man einen spanischen Anwalt fragen. Sofern die Rechtslage in Spanien ähnlich der deutschen ist, ist das Mobiliar der Geschädigten explizit nicht Sache der Gebäudeversicherung, sondern durch eine entsprechende Hausratversicherung selbst zu versichern.

Na da bin ich mal gespannt, wie viele User sich hier mit der Rechtslage in Spanien auskennen...

In Deutschland wäre es so:

Wenn den Eigentümer/Bewohner der darübergelegenen Wohnung kein Verschulden trifft, dann haftet er auch nicht. Schäden an Decken, Wänden etc. reguliert die Gebäudeversicherung. Schäden am Mobiliar reguliert eure Hausratversicherung und zwar zum Neuwert.

Wenn der über euch den Schaden schuldhaft verursacht hat, dann muss er (bzw. seine Haftpflichtversicherung) natürlich auch die Schäden am Mobiliar bezahlen. Allerdings nur zum Zeitwert.