Schaden durch unsachgemäße ADAC-Soforthilfe

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich wird man bei der Starthilfe von einen Auftrag und damit von einem Schuldverhältnis ausgehen müssen. In einem Schuldverhältnis gilt eine umgekehrte Beweislast, der ADAC müsste beweisen, dass er für den Schaden nicht verantwortlich ist. Wahrscheinlich hat aber der ADAC die Haftung für leichte Fahrlässigkeit durch seine AGB abbedungen.

Ich würde sagen dass du keinen Anspruch auf Schadensersatz hast.

Als ich meinen Wagen mal abschleppen ließ musste ich unterschreiben das ich den ADAC von jeglicher Haftung befreie. Wie das bei der Starthilfe ist weiß ich nicht. Aber selbst wenn ja, dann musst du dem gelben Engel erstmal nachweisen, dass der Schaden dadurch entstanden ist. Das wird schwierig. Ich denke da lehnt sich deine Werkstatt ganz schön weit aus dem Fenster.

Auch wenn ich wenig Ahnung von Technik habe. Elektronische Bauteile sind empfindlich und manchmal segnen diese halt auch mal das zeitliche. Muss man so hinnehmen, zahlen und Glücklich sein das alles wieder geht. :)

Ich wäre froh, dass die KOSTENLOS geholfen haben! Es hat ja schon vorher nicht funktioniert. Wer jetzt seine Rechthaberei, wegen einer popeligen Sicherung, rauskehrt liegt falsch. Was die Werkstatt glaubt ist ohnehin müßig. War die Sicherung schon vorher defekt? Das "Modul" defekt?

Das würde einen Gutachter kosten, den DU bezahlst! Etwas mehr Bescheidenheit wäre angebracht. Wer da, typisch deutsch, gleich nen Anwalt bestallt sollte in Zukunft den ADAC besser nie mehr bestellen. Ich würde Sie auf eine schwarze Liste setzen. Der ADAC muss auch nichts leisten. Der Verein leistet akute Hilfe aus eigenem Antrieb. Er kann auch an Ihrem PKW vorbeifahren und das Risiko dann bei Ihnen lassen.

Sebbel2  17.10.2014, 15:34

Der "Verein", wird von seinen Mitglieder für die Pannenhilfe bezahlt... Kostenlos ist somit nichts...

Einfach vorbei fahrne, wenn man den ruft, wäre Vertragsbruch ;).

StCannat 
Fragesteller
 18.03.2015, 20:52

Tatsächlich schickte der ADAC einen Mitarbeiter vorbei, der sich die Situation (Platz in und vor der Garage) ansah und sich alles noch einmal beschreiben ließ. Am Ende sah er den Fehler des Kollegen ein und veranlasste den ADAC zu bezahlen.

Ohne Türen öffnen keine Starthilfe ! Da wurde sicher im Nachhinein manipuliert , das merken die Ingenieure und Techniker des Autoclub bei einer Kontolle . Oder der Fehler des Schließmuskel verursachte den Batteriefehler .