Sanitätshaus macht fehler bei Schuheinlagen....

2 Antworten

Hallo,

es ist vollkommen richtig, was TorDerSchatten geantwortet hat und hinzu kommt, das der Kunde/Patient auch als mündiger Bürger dazu angehalten ist, die Arbeit des Sanitätshauses, auch selber zu kontrollieren und sich nicht blindlinks die Einlagen mit der Erhöhung auf der falschen Seite, in die Schuhe legt. Leider wissen die meisten Patienten, die Einlagen bekommen sollen, nicht einmal mehr, was der Arzt gesagt oder verordnet hat und verlassen sich einfach auf die Richtigkeit.

Im Sanitätshaus arbeiten aber auch nur Menschen, die Fehler machen können. Wenn dann die Einlagen getragen werden, merkt man relativ schnell, ob die Erhöhung auf der richtigen oder falschen Seite ist. Dann umgehend damit zurückgehen. Das Sanitätshaus wird mit Sicherheit keine Schadenserstzansprüche akzeptieren, sondern nur nachbessern, da du beim Abholen unterschrieben hast, dass alles in Ordnung und richtig ausgeführt ist. Also immer beim Abholen kontrollieren und dann erst unterschreiben.

Also das sind zwei verschiedene Dinge. Das Sanitätsgeschäft ist zur kostenlosen, korrekten Nachbesserung oder Neulieferung verpflichtet. Das heißt, sie müssen dir die Einlagen aushändigen, die auf dem Rezept stehen, ohne daß es für dich Mehrkosten verursacht.

Mit dem Chef würde ich sprechen, der krankheitsbedingte Ausfall ist ja sicherlich durch eine AU-Bescheinigung belegt, da es Probleme mit den Einlagen gegeben hat die jetzt aber behoben sind und von keiner weiteren AU bezüglich dieses Problems auszugehen ist. Ob du Erfolg hast, daß der Vertrag verlängert oder unbefristet ausgestellt wird, kann ich natürlich nicht sagen.

Vielleicht war die Krankheit nur ein Vorwand, und er wäre so oder so nicht verlängert worden. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung, ohne diese läuft er zum genannten Datum einfach aus.

Dies gegenüber dem Sanitätsgeschäft in Form von Schadenersatz wegen Nichtverlängerung rechtlich einzuklagen, dürfte schwer bis unmöglich sein! Hierzu müßte der Chef eine schriftliche Stellungnahme abgeben, mit genau der Begründung, und das wird er nicht tun.