Ruhestörung dezibel grenze

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Hallo..., Es trifft zu, dass vom Gesetzgeber sogenannte Immissionsrichtwerte (IRW) für Nachbarschaftslärm festgeschrieben sind. Diese sind gestaffelt nach Gebietstypen (z.B. Naherholungsgebiet, reines Wohngebiet, Gewerbe oder Industriegebiet). Des Weiteren ist die Höhe des IRW entscheidend vom Auftreten des Lärms (Tag- oder Nachtzeit) abhängig. In einem allgemeinen Wohngebiet sind z.B. Tags 55 dB(A) und Nachts 40 dB(A) als IRW festgeschrieben. Genaueres und ausführlicher beschrieben ist auch in der Technischen Anleitung zum Schutz vor Lärm (TA Lärm) enthalten. Ich hoffe ich konnte helfen.

In dem Bericht waren es (glaube ich) 60 dB in einem Meter Entfernung gemessen.