Rufmord verurteilung?
Folgendes Szenario: Ein Mann wird wegen z.B. Vergewaltigung verurteilt sitzt seine Strafe ab und kommt wieder raus. Dann hängt ein z.B. Nachbar Schilder aus die diesen Mann als Vergewaltiger offenbaren (Sowas wie: "Mann1 aus dieser Straße ist ein Vergewaltiger."). Dann wird aber aufgeklärt, dass die Person doch nicht jemanden Vergewaltigt hat und es ein Fehlurteil war. Kann dieser Nachbar der die Schilder ausgehängt hat jetzt wegen Rufmord verurteilt werden?
3 Antworten
Zum Zeitpunkt der Tat war der Nachbar ja ein verurteilter Vergewaltiger. Erst wenn nach dem Freispruch das Plakat aufgehängt würde, ist üble Nachrede gegeben.
Nö. Es geht ja um unwahre Behauptungen, bei denen bekannt ist, dass diese unwahr sind. Bei einem Urteil kann man schon davon ausgehen, dass es der Wahrheit entspricht.
Nur weil im Nachhinein aufgeklärt wird, dass das Urteil ein Fehler war, kann man nicht wegen Rufmord verurteilt werden. Anders siehts aus, wenn der Nachbar weiterhin die Behauptung aufstellt, der Mann sei ein Vergewaltiger.
Rumford gibt es nicht in der Rechtssprechung. D. h. dann Üble Nachrede bzw. Verleumdung. Dafür kann man bestraft werden.