Rücktritt von Kaufvertrag privat

3 Antworten

Naja, mit drei Monaten hat das recht wenig zu tun. Die einzige Möglichkeit für den Käufer hier aus dem Vertrag raus zu kommen ist wohl eine Anfechtung des Kaufvertrages aufgrund arglistiger Täuschung (§§ 123, 142 BGB), da sind die Fristen natürlich ganz anders. Selbst wenn du bei deinem Kauf damals über die Unfallfreiheit getäuscht wurdest, dann hätte der jetzige Käufer keinen Anspruch, denn § 123 Abs. 2 Satz 1 BGB sagt folgendes: "Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste." Da du den Mangel weder kanntest noch kennen musstest, liegt hier weder eine Täuschungshandlung, noch ein Täuschungswille vor. Ein Rücktritt (§§ 346, 349 BGB) scheidet m.E. aus. Aber hier braucht es wohl einen Anwalt, denn die Materie aus dem BGB ist sehr komplex und hier gar nicht erörterbar. In diesem Sinne viel Erfolg. Meiner Meinung nach hat der Käufer keine Chance!

Da kann Dir gar nichts passieren, Du hast doch alles richtig gemacht.

Nach drei Monaten einen Unfallschaden zu reklamieren, ist ja auch eher komisch... Das läßt man doch eher durchchecken. Vielleicht hatte der Typ ja selber schon einen Unfall...

Wenn der Käufer aber wirklich was geltend machen will und gar mit einem Anwalt kommt - schalte selber auch einen ein.

Kommt einem schon sehr komisch vor. Er hat sich die Kiste doch angeschaut und ihr habt zusammen unterschrieben. Du kannst dich ja als Ratsuchender bei der Verbraucherzentrale melden. Die kennen sich mit Kaufverträgen aus und können dir weitere Ratschläge geben. Die Sache mit dem Anwalt würde ich gelassen entgegensehen. Wenn der Trottel nicht fahren kann, ist es nicht deine Schuld.