Rücktritt vom Vertrag Mediamarkt

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Liebe Aylin,

leider musst Du wohl akzeptieren, dass der M. ein Recht auf die Gelegenheit hat, Dir ein ordentliches Gerät zu liefern. Soviel ich weiß, kann man nicht sofort von einem solchen Vertrag zurücktreten. Man muss dem Verkäufer ermöglichen, seinen Vertrag zu erfüllen.

Allerdings sollte es genügen, wenn er drei Versuche hat. An Deiner Stelle würde ich beim nächsten Mal klar machen, dass es die letzte Gelegenheit ist, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Es ist Dir nicht zuzumuten, so oft den Weg in die Filiale zu suchen, bis er eines Tages ein funktionierendes Gerät hat.

Aber leider kenne ich mich mit Kaufrecht nicht wirklich gut aus. Natürlich kannst Du auch sofort versuchen, vom Kauf zurückzutreten. Es ist schon heftig, dass die Dir zwei Mal Schrott verkaufen wollten. Wahrscheinlich denken die, dass sie in Dir ein Opfer gefunden haben. Vielleicht solltest Du jemanden mitnehmen, wenn Du das nächste Mal hingehst.

Die Finanzierung hängt übrigens am Kaufvertrag, nicht umgekehrt. Wenn Du aus anderen Gründen kein Interesse mehr an Deinem Kauf hast, findest Du vielleicht auch andere Mängel, die einen Rücktritt vom Vertrag erlauben. Gerade Finanzierungen können da hilfreich sein (Bist Du volljährig? Eventuell müssen Deine Eltern den Kauf genehmigen, bis dahin ist er „schwebend unwirksam“! , u.s.w.).

Vielleicht wäre es auch möglich, das Gerät mit Hinweis auf die Mängel zurückzugeben (Du hättest es aber doch gleich kontrollieren und dann feststellen müssen, dass es „gebraucht“ ist. Wenn man so was als neues Gerät verkauft, könnte man das m. E. auch als Betrug sehen.) und Dir über die Rückgabe einen Beleg ausstellen zu lassen. Du könntest sagen, dass Du Deine finanziellen Mittel überschätzt hast und Dir den Kauf nicht leisten kannst. Dann das Geschäft ohne neues Gerät verlassen und warten, was passiert. Es ist die Frage, ob der M. auf den Vertrag bestehen würde. Er müsste Dich dann anschreiben und auffordern, die Ware abzuholen. Ist ein bisschen kritisch und eventuell kein so guter Rat.

Viele Grüße, Holger

Ich danke euch allen für die rasche Antwort. Die Verkäuferin hatte mir gesagt dass das Gerät dort nicht geöffnet werden kann auch wenn die verpackung schon zuvor eöffnet wurde. Jedoch hat sie auch erwähnt, dass wenn es der Fall sein sollte ich nochmal hin soll. Ich bin halt relativ enttäuscht über den Zustand und ärgere mich sehr.

Rein gesetzlich muss man zweimal (!) die Chance geben, eine Beschwerde zu beschwichtigen, dh durch Reparatur oder Neugerät. Also einmal musste dir das noch gefallen lassen, bevor du aggro werden darfst...

Ja, du hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht beim Finanzierungsvertrag. Du mußt es allerdings schriftlich widerrufen.

Im Regelfall kann man bei Kreditverträgen innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Prüfe den unterschriebenen Vertrag.