Rücktritt vom Kaufvertrag von Händler für Unternehmer

5 Antworten

Der Vertrag ist zustande gekommen. DAmit auch die Rücktrittsfolgen. Es verbleibt einzig, den NAchweis des Schadens zu verlangen, da sollte man aber tatsächlich prüfen, ob ein geringerer Schaden zu erwarten ist.

soweit ich mich nicht täusche, steht bei einem Autokaufvertrag:

VERBINDLICHER KAUFVERTRAG

oben drüber...

Uchmore 
Fragesteller
 16.08.2008, 13:25

Oben steht :

Verbindliche Bestellung eines Gebrauchten Kraftfahrzeuges -durch einen Unternehmer -

andreas48  16.08.2008, 13:30
@Uchmore

und siehste..das eben das VERBINDLICHE

Uchmore 
Fragesteller
 16.08.2008, 13:34
@andreas48

Was ist mit "Bestellung". ?

Bin Heute Morgen dort vorbei gefahren, und der Wagen steht immernoch mit "zum Verkauf" mit Schildern etc.. Kein Reserviert oder Verkauft zeichen zu sehen.

Vertrag unter Vollkaufleuten oder auch nicht ! Eine beidseitig übereinstimmende Willenserklärung kam zustande, der Vertrag ist geschlossen ! Wenn auch noch geregelt ist, dass der Verkäufer im Falle eines Rücktrittes Schadenersatz in Höhe von 10 % fordern kann , verstehe ich die Frage eines Kaufmannes, selbstständigen nicht !

Du wirst den geforderten Ersatz zahlen müssen !

Eigentlich sollte auch ein Rücktritt im Vertrag geregelt sein. Was steht da drin?

Fürher waren 10 - 15 % beim Rücktritt fällig. Als Unternehmer unterliegst du anderen Spielregeln als ein privater Verbraucher.

Uchmore 
Fragesteller
 16.08.2008, 13:26

Leider steht im Vertrag nichts vom Rücktritt. Nur dass je nach Schdenaufwand weniger oder mehr als 10% ersatzt gefordert werden kann.

Der Verkäufer kann Erfüllung des Kaufvertrages verlangen. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt es weder für Unternehmer noch für Verbraucher bei einen Fahrzeugkauf, der im den Geschäftsräumen des Händlers geschlossen wird. Lehnst Du die Erfüllung des Kaufvertrages ab, kann der Händler Schadensersatz verlangen in Höhe seines entgangenen Gewinns. Dies gilt unabhängig davon, dass der Verkäufer das Fahrzeug bald darauf anderweitig verkaufen kann, da ja der Händler statt "Deines" Fahrzeugs ansonsten vielleicht einen anderen Wagen gewinnbringend an den neuen Käufer hätte verkaufen können.