Rücktritt vom Kaufvertrag nach Mängeln?

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Das ist bei technischen Dingen schwer zu sagen. Grundsätzlich ist es rechtlich gesehen so, dass der Mängel 2x nachgebessert werden kann und im Falle, der Mängel besteht auch dann immer noch, kann die Ware zurück gegeben werden. 

Dabei gilt, dass in den ersten 6 Monaten der Verkäufer den Kunden nachweisen muss, dass der Mängel nach dem Kauf  vom Kunden verursacht wurde und das ist in den meisten Fällen für den Verkäufer schwierig.  

Nach Ablauf der 6 Monate muss der Kunde dem Verkäufer nachweisen, dass der Mängel bereits beim Kauf vorhanden war und es kein Verschleiß oder durch Eigenverantwortung entstanden ist. 

Nun ist es in diesem Falle für beiden Seiten schwer irgendjemandem etwas nachzuweisen. Man kann nicht nachweisen, ob der Mängel bereits beim Kauf da war oder vielleicht erst nach dem Kauf entstanden ist. So kannst du nur darauf hoffen, dass der Verkäufer kooperationsbereit ist. 

Grundsätzlich hat der Verkäufer das Recht (und die Pflicht), zweimal nachzubessern. Grundsätzlich kommt ein Rücktritt erst in Betracht, wenn auch die zweite Nachbesserung erfolglos war, bei deinem Fall also (noch) nicht.

Das mit dem Regler ist Verschleiß der kann 20 Jahre halten oder schon nach ein paar Monaten Schrott sein und liegt nicht am Händler sondern an der Wartung  den wen da Kontakte nicht 100% OK sind wird da über die eine oder andere Zuleitung der Regler ungleichmäßig belastet und dann geht er halt kaputt . 

Und das der Bock ganz einfach ausgeht hat mit der Verdrahtung zu tun ist da ein Kabel nicht richtig fest ist da der ganze Saft weg und alles ist aus hab das auch schon einpaar mal gehabt Sicherungskasten geprüft  da war der Wackler drin richtig befestigt und schon läuft das Ding  . 

Solltest Du nur A2 haben  darfst du das Ding dann nicht mehr fahren wen die Änderung der Regelung durch ist .

So der ADAC

Das Führen von Maschinen, die von Motorrädern über 70 kW abgeleitet wurden, ist demgegenüber bei Führerscheinerwerb der Klasse A2 nach Inkrafttreten der Neuregelung zukünftig in Deutschland nicht erlaubt und wird als Straftat geahndet. 

Wichtiger Hinweis für das Ausland

Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dies wiederum hat neben der Strafe auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen.

Ben9595 
Fragesteller
 02.11.2016, 17:31

Na dass wird ja immer besser hier :D

Weißt du das sicher mit ab wann das dann gilt? Habe bei motorradonline gelesen 

"Wer also jetzt noch mit dem Gedanken spielt, den A2-Schein zu machen, um damit ein starkes Bike in Drossel-Variante zu fahren, sollte sich beeilen."

Investiert man nen Haufen Geld für Führerschein, Klamotten und Motorrad ( wo man extra etwas mehr anlegt, weil man in 2 Jahren nicht wieder ein neues Motorrad holen will). 

Dass es eine Umstellung wird von 48 PS-Drossel auf die offene ist logisch.

Da wird A2 für junge Leute die noch Ambitionen haben mal größere Maschinen zu fahren doch zur absoluten Fehlinvestition. :/

Hallo Ben,

wie die anderen schon geschrieben haben, kannst du aktuell noch nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.

Ich würde aber schon ein offenes und ehrliches Gespräch mit dem Verkäufer führen und ihm klar machen, dass du das Vertrauen in das Motorrad verloren hast.

Aber ein freundliches Gespräch und so, dass er nicht meint, du hättest das Vertrauen in ihn verloren. Das könnte nach hinten losgehen und verhärtet nur die Fronten.

Bitte ihn darum, das ganze Motorrad noch einmal auf Herz und Nieren zu prüfen und schaue, wie er reagiert.

Ihm ist sicher nicht daran gelegen, dass du das Motorrad zurückgibst und wird sich daher auf vernünftige und sich im Rahmen befindliche Forderungen deinerseits einlassen.

Viele Grüße und viel Erfolg

Michael