Rücktritt bei einem privaten Autokauf aus finanziellen Gründen?

3 Antworten

Kann ich auch nach unterschriebenen Kaufvertrag von privat noch vom PKW Kauf zurücktreten?

Nein, ein einseitiger Rücktritt ist nicht möglich. Der Verkäufer kann auf Erfüllung (=Bezahlung und Abnahme des Wagens) bestehen.

Wenn ein Rücktritt möglich wäre, hat dann der Privatverkäufer ein Anrecht einen Teil der Anzahlung einzubehalten?

Da müsst ihr verhandeln und der Verkäufer müsste dir aus Kulanz entgegenkommen.

Wenn er dir den Rücktritt kulanterweise anbietet, muss er aber auch die Anzahlung zurückzahlen

smc0201 
Fragesteller
 16.03.2016, 11:43

Kann ich auch nach unterschriebenen Kaufvertrag von privat noch vom PKW Kauf zurücktreten?

Nein, ein einseitiger Rücktritt ist nicht möglich. Der Verkäufer kann
auf Erfüllung (=Bezahlung und Abnahme des Wagens) bestehen.

>>>

Heißt also: Nur wenn der Verkäufer Verständnis für meine Lage zeigt und sich darauf einlässt kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und ein eventueller Einbehalt der Anzahlung ist verhandlungssache?

Problem ist ja allerdings in diesem konkreten Fall auch, das selbst wenn er sich nicht auf den Rücktritt einlässt ich einfach die Restzahlung nicht aufbringen könnte, wie wäre da denn da die weitere vorgehensweise?

franneck1989  16.03.2016, 11:49
@smc0201

Heißt also: Nur wenn der Verkäufer Verständnis für meine Lage zeigt und
sich darauf einlässt kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und ein
eventueller Einbehalt der Anzahlung ist verhandlungssache?

Korrekt. Es geht nur einvernehmlich. Die Konditionen müsst ihr aushandeln.

das selbst wenn er sich nicht auf den Rücktritt einlässt ich einfach die
Restzahlung nicht aufbringen könnte, wie wäre da denn da die weitere
vorgehensweise?

Er könnte dich durchaus auf Zahlung des Kaufpreises und Abnahme des Kfz verklagen. Eine andere Möglichkeit wäre, dass er Schadenersatz geltend macht, wenn er durch deine Weigerung nun erneute Kosten hat (z.B. ein Verkauf zu einem geringeren Preis, Kosten für Abmeldung und Einlagerung usw.)

Es kann also durchaus noch teurer werden, wenn du dich stur stellst.

smc0201 
Fragesteller
 16.03.2016, 12:21
@franneck1989

Danke dir vielmals für die hilfe.
Hier gehts allerdings nicht darum ob ich mich stur stelle oder nicht. sondern darum das aufgrund eines Familienfalls ich nun das Geld nicht mehr habe da ich dieses für diesen 'Fall' verwenden muss.
Und da ich Schwanger bin, könnte ich nichtmal einen Kredit aufnehmen wie mir von der Bank gesagt wurde.

Trotzdem vielen lieben dank für die hilfreichen Tips.

franneck1989  16.03.2016, 12:52
@smc0201

Ich habe durchaus Verständnis für deine Lage, nur ist das in diesem Falle nicht relevant. Man sollte Verträge nur abschließen, wenn man sich zu 100% sicher ist, dass man die daraus folgenden Verpflichtungen erfüllen kann.

Auch der Verkäufer hat vielleicht schon mit dem Geld geplant und muss nun alles über den Haufen werden. Für ihn ist die Situation genauso blöd, da er nun entweder auf eigene Zeit und Kosten einen neuen Käufer finden muss oder er den unangenehmen Rechtsweg einschlagen kann.

Da Du ja noch nicht voll bezahlt hast, solltest Du Deine Anzahlung zurückbekommen, wenn Du Deinen Rücktritt erklärst - der Verkauf hat ja noch nicht stattgefunden, d.h. der Verkäufer hat Dir das Fahrzeug noch nicht übergeben - wenn Du es auch nicht mehr willst, ist es hinfällig, da er ja sonst nicht den Restbetrag erhalten würde.

franneck1989  16.03.2016, 11:36

der Verkauf hat ja noch nicht stattgefunden

Doch, der Vertrag wurde geschlossen und ist zu erfüllen

wenn Du es auch nicht mehr willst, ist es hinfällig, da er ja sonst nicht den Restbetrag erhalten würde.

Ganz gefährlicher, weil falscher Rat.

aramis2907  16.03.2016, 12:38
@franneck1989

Ein Kaufvertrag kommt rein juristisch durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande und ist erst erfüllt, wenn beide Vertragsparteien ihre Vertragsverpflichtungen erfüllt haben.

Der einzige der hier falsch liegt, bist scheinbar Du - das Geschäft wurde vordatiert, eine der beiden benötigten Willenserklärungen ist hinfällig und die Erfüllung beider Parteien wurde noch nicht geleistet!

franneck1989  16.03.2016, 12:48
@aramis2907

Ein Kaufvertrag kommt rein juristisch durch 2 übereinstimmende
Willenserklärungen zustande und ist erst erfüllt, wenn beide
Vertragsparteien ihre Vertragsverpflichtungen erfüllt haben.

Zustimmung

eine der beiden benötigten Willenserklärungen ist hinfällig

Wieso sollte durch eine falsche Datierung der Übergabe die Willenserklärung hinfällig werden?

und die Erfüllung beider Parteien wurde noch nicht geleistet!

Was hat das für einen Einfluss auf die Gültigkeit des geschlossenen Vertrages. Schon mal den Begriff "Abstraktionsprinzip" gehört?

Ich glaube mal gehört zu haben das es geht aber der Verkäufer die Anzahlung einbezahlten kann. Habe ich aber wie gesagt nur gehört möchte keine falschen Gerüchte in die Welt setzen

franneck1989  16.03.2016, 11:36

Das hast du leider falsch gehört.

SuzanSuzan  16.03.2016, 11:39

Naja mein Schwager ist Autohändlern und neulich ist auch einer abgesprungen der schon ne Anzahlung gemacht hat. Da mein Schwager schon TÜV gemacht hat und sie sich noch geeinigt haben das mein Schwager den Zahnriemen machen lässt und er den auch gemacht hat, hat er die Anzahlung einbehalten und dazu hat der abgesprungene Käufer auch nichts gesagt. Denke mal wenn dem Verkäufer einen Schaden entsteht dann darf man es. Aber habe ja auch gesagt das ich es gehört habe ;-) und habe hier andere Kommentare verfolgt und weiß es ja jetzt