Rückkehr nach Elternzeit, angebotener Job ist auch offiziell ausgeschrieben, ist es rechtens, obwohl ich bereits zugesagt habe?
Hallo, vielleicht gibt es jemanden, der mir weiterhelfen kann. Ich arbeite im Außendienst als Pharmaberaterin in ungekündigter Stellung aber z.Z. bin ich noch in Elternzeit bis Anfang Januar 2016. Nun habe ich von meinem Arbeitgeber ein Jobangebot bekommen für ein neues Gebiet. Ich habe um Bedenkzeit gebeten und mich dann für dieses Angebot entschieden. Nach meiner Zusage muss aufeinmal mit dem Gebietsleiter und dem nächsthöheren Vorgesetzten darüber gesprochen werden. Zeitgleich finde ich auf der Homepage des Unternehmens die mir Angebotene Stelle ausgeschrieben. In ein paar Tagen muss ich in die Firmenzentrale zum Kennenlernen, da die ganze Führungsetage während meiner Elternzeit gewechselt hat. Ich habe aber das Gefühl, ich muss zum Vorstellungsgespräch auch glaube ich, dass sie nicht mit einer Zusage gerechnet von mir gerechnet haben. Nun meine Frage: Ist es rechtens die Stelle nach meiner Zusage auszuschreiben? Kann ich auf diese Stelle bestehen?
2 Antworten
im Wesentlichen besteht nur das Recht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz nach der Elternzeit - mit der ausgeschriebenen Stelle kann der AG tun und lassen was er will - wichtig ist nur, dass du wie gesagt gleichwertig beschäftigt wirst.
nein- man kann nur generell auf eine gleichwertige Stelle bestehen- nicht auf eine spezielle.
Die Stelle wurde dir angeboten nicht zugesagt, oder? Solange können sie auch nach Mitbewerbern suchen! Das einzige was sie müssen ist dir deine bisherige Stelle wiedergeben!
Die angebotene Stelle ist gleichwertig mit meiner vorhergehenden Stelle. Es ist nur ein anderes Gebiet und ein anderes Produkt. Meine alte Stelle hätte ich nicht antreten können, da sie neu besetzt wurde und ich während der Elternzeit umgezogen bin. Ich habe meinem Unternehmen auch vor Beginn des Mutterschutzes mitgeteilt, dass ich nach meiner Elternzeit nicht mehr im alten Gebiet wohnen werde. Nur wußte ich noch nicht, wohin wir ziehen werden. Kann ich auf diese neue Stelle bestehen, da sie ja gleichwertig mit meiner Alten ist?