Rückgaberecht Minderjährige

3 Antworten

Dadurch, dass Ihre Tochter ohne Erlaubnis, sowie außerhalb des Budgets gekauft hat, ist kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Daher muss der Verkäufer die Ware zurücknehmen & sie bekommen Ihr Geld zurück. Ein Gutschein kann, muss aber nicht angenommen werden.

Virtuellesue 
Fragesteller
 15.12.2012, 19:02

Wie gehe ich dann vor? Die haben uns den Sicherheitsdienst auf den Hals gehetzt, der hat uns quasi genötigt den Gutschein anzunehmen und den Laden zu verlassen...

Ruiqx  15.12.2012, 19:04
@Virtuellesue

Wie gerade "Pancake9999" geschrieben hat ;) das ist der bestmöglichste Weg!

ja und ja. Der Laden kann nicht wissen, welches Budget deine Tochter hat, und im Rahmen eines taschengeldmäßigen Rahmens ist sie geschäftsfähig, also z.B. Kleidung oder so. Etwas anderes wäre die Anschaffung eines Diamantringes.

Ruiqx  15.12.2012, 18:59

Eben nicht, da die Tochter ja außerhalb des Budgets eingekauft hat (Taschengeldparagraph ist hierbei zu berücksichtigen!!)

Sie können, soweit sie ihr keine Vollmacht über ihre Karte gegeben haben, alles zurückverlangen, da der Laden ihr das nicht verkaufen hätte dürfen, mindestens jedoch nach Ausweis und Vollmacht fragen hätte müssen. Wenn der Laden das Bargeld nicht mehr hergibt können Sie problemlos zur Polizei gehen und den Laden melden. Im schlimmsten Fall verliert er dann seine Linzens, welche er dann durch ein Entgeld von ca 2.000€ wieder erhalten kann.

Virtuellesue 
Fragesteller
 15.12.2012, 19:06

Im Laden wurden wir auf ein kleines Schild an der Kasse hingewiesen, auf dem stand: wir erstatten nur in Gutscheinen... Aber Gesetze kann man meines Erachtens nicht per Schildchen aushebeln, oder? Also morgen früh, auf zur Polizei und Anzeige erstatten?

Ruiqx  15.12.2012, 19:08
@Virtuellesue

Er hat zwar Hausrecht, aber in diesem Falle geht das über das Hausrecht hinaus, da er ja mit Schuld an diesem - ich nenns mal - "Schlamassel" hat.