Rückgabe von Betriebsmitteln?

7 Antworten

Sicher musst du es zurückgeben, auch wenn dich niemand auffordert. Mach dir keine Gedanken wegen der Beschädigung, das zahlt sicherlich irgendeine Versicherung. Schildere einfach, dass es ein Versehen war, und gut ist.

Behalten von Firmeneigentum ist allerdings keine gute Idee, selbst wenn es erstmal keiner merkt. Irgendwann merkt es doch jemand und du hast ne Anzeige am Hals.

Also: Schaden melden & das Ding zurückgeben.

Steht den das du das Navi zurückgeben musst. Wenn es der Firma gehört und sie es dir geliehen haben. Musst du es zurückgeben. Pflichten des Arbeitnehmers im OR geregelt.

Ebenfalls kommst du für Schäden an der Ware auf. Normalerweise wird im Vertrag festgelegt oder eine Klausel unterschrieben, wie viel bezahlt werden muss, wenn etwas kaputt geht.

Am besten fragst du deinen Arbeitgeber und schreibst dann erstmal seine Antwort. Solange wir nicht alle relevanten Angaben haben ist es schwer zu sagen.

Normalerweise, so ist es bei meinem Vater, er musste einen Zettel unterschreiben, sollte ZB Schlüssel X verloren gehen, kommt er für die Schäden auf.

Generell wenn man etwas von der Firma bekommt, und es kaputt geht musst du den Schaden bezahlen. Oftmals übernimmt die Firma die Reperatur oder den Ersatz und du bezahlt den Schaden oder einen gewissen Teil.

Jenach dem was abgemacht wurde. Hiess es das du es zurückgeben musst? Dann kommst du für den Schaden auf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Warum um Gottes Willen sollte der Chef dir einfach so Firmeneigentum schenken?
Hast du die Beschädigung des Geräts dem Chef bzw. deinem Vorgesetzen gemeldet, so wie es deine Pflicht ist?

Wenn dein Chef ein Ar..... ist lässt er das Navi prüfen ob der Fall wirklich zur Unbrauchbarkeit geführt hat oder ob der Schaden wirklich so entstanden ist wie du es schilderst (kommt immer etwas aufs Verhältnis an).

In den meisten Fällen wird das defekte Gerät einfach entgegen genommen und gut.

Fakt ist auf jeden Fall, dass du das Gerät zurück zu geben hast. Dabei spielt es keine Rolle ob defekt oder nicht.

Wann ist der Schaden denn passiert? Hast du ihn sofort gemeldet? Wenn nicht könnte dir das als mutwilligkeit ausgelegt werden. Dann müsstest du das in jedem Fall selbst zahlen

Der Arbeitgeber muss dich nicht auffordern, Betriebsmittel zurückgeben. Bei den anderen Frage, ja.