Rückforderung Unterhaltsvorschuss Jugendamt - Vermögensauskunft Ehepartner
Hallo,
mein Mann hat für seinen Sohn vom Jugendamt die Rückforderung des Unterhaltsvorschusses erhalten und muss seine Einkommens- und Vermögensauskunft erteilen. Im Formular ist auch das Einkommen (verständlich) und Vermögen des Ehepartners - also von mir - abgefragt.
Mein Mann hat nahezu kein Einkommen und auch keinerlei Vermögen. In unserer Familie bin ich der Hauptverdiener, unsere Ersparnisse habe also ich in die Ehe mit eingebracht bzw. erarbeitet.
Müssen wir Auskunft zu meinem Vermögen erteilen? Warum fragt das Jugendamt das Vermögen des Ehepartners ab? Kann der Ehepartner zur Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses herangezogen werden?
Vielen Dank Von
2 Antworten
ja, kann er
Nein, nur indirekt. Wenn du Hauptverdiener bist und dein Mann zB den Haushslt führt, stünde ihm von dir eine Art Taschengeld zu, und zwar (soweit mir bekannt) 5% deines Bruttolohnes. Das muss er zur Rückzahlung des UH- Vorschusses einsetzen. Zudem könnte er dazu verpflichtet werden, einen Nebenjob anzunehmen, um die UH- Schulden zu tilgen, denn dadurch, dass du mit deinem Geld dich UND ihn versorgen kannst, könnte eben sein erarbeitetes Geld für den UH einsetzen. LG