Roller wurde beschlagnahmt?

6 Antworten

Oh das wird teuer!
1. Fahren ohne Fahrerlaubnis
2. Fahren ohne Betriebserlaubnis (da Erloschen)
3. Fahren ohne Versicherungsschutz (da Erloschen)
4. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
5. Rollenprüfstand und Techn. Gutachten
6. Abschleppkosten
Usw. Usw.
Denke mal das eine Führerscheinsperre kommt, Geldstrafe, und evtl. wegen Vorbelastung gesiebte Luft.

Bitterkraut  15.01.2018, 16:13

Gesiebte Luft bestimmt nicxht und Geldstrafe auch nicht, da Jugendstrafrecht. Da gibts keine Geldstrafen.

migebuff  15.01.2018, 16:56

Ganze 15 Tage hats also gedauert, bis jemand in diesem Jahr das erste "der Versicherungsschutz ist erloschen" raushaut. Aufs Jahr gerechnet ist das nicht viel - vielleicht verstehen die Leute es langsam? Naja, wie dem auch sei - Zitat der Rechtsgrundlage?


Edit: Ach ne, sry, muss mich entschuldigen, weiter unter hat bereits ein Troll das Versicherungsmärchen zusammengereimt - du bist somit leider nur Nr 2.

aribaole  16.01.2018, 14:14

@migebuff ... kennst dich ja mächtig aus! Wenn du eine Fahrzeugversicherung haben solltest, lies dir doch mal die AGB's (das kleingedruckte) durch. Da steht was unter unerlaubten technischen Veränderungen!

migebuff  16.01.2018, 16:47
@aribaole

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht das also, aha. Wir einigen uns jetzt einfach mal darauf, dass du die allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung, kurz AKB, meinst - macht die Sache evtl etwas einfacher.

Jetzt stellt sich mir die Frage, warum ich dort nachsehen soll. Du kennst den Wortlaut des §6 PflVG. Zwingende Voraussetzung für Fahren ohne Versicherungsschutz ist, dass kein Versicherungsvertrag besteht. Und nun soll ich die Bedingungen des Versicherungsvertrags lesen. Du merkst evtl selbst, wo hier der Widerspruch liegt.

Weiterhin wirst du in den Vertragsbedingungen keinen Punkt finden, der sich explizit auf technische Veränderungen bezieht. Was du dort finden wirst, ist die sog. Gefahrerhöhung, d.h. ein als Mofa versichertes Fahrzeug, das in Wirklichkeit als KKR, LKR oder gar als Motorrad einzustufen ist. Dadurch ist die Versicherung im Innenverhältnis leistungsfrei, regressberechtigt bis 5000€, durch die Leistungsfreiheit greift widerum §117 VVG, wodurch der Unfallgegner zwingend zu entschädigen ist. Gesetzlich angeordneter Versicherungschutz.

Dass du trotz Nachfrage kein Zitat der Rechtsgrundlage liefern konntest, ist nicht sonderlich überraschend. Das wird "zufällig" immer vergessen. Ausnahmslos.

aribaole  16.01.2018, 14:18

@Bitterkraut ... schon mal was von Jugendarrest gehört? Von Geldstrafen wollen wir mal absehen, aber alle Unkosten wie Techn. Untersuchungen usw. kommen auf ihn zu. Der Staat verschenkt kein Geld!

aribaole  16.01.2018, 18:24

Glaub was du willst, eines Tages lachst du Schlaumi nicht mehr. ENDE !

migebuff  16.01.2018, 18:59
@aribaole

Das bezweifle ich. Solange die Kiddies hier weiterhin ihren Blödsinn vom Stapel lassen, ist für meine Unterhaltung bestens gesorgt. Das Zitat hast du übrigends erneut..."vergessen".

der Roller ist getunt - der kommt auf einen Rollenprüfstand - die Kosten werden dir auferlegt - dann ist auch die Betriebserlaubnis erloschen Fahren ohne gültigen Führerschein - du hast NUR eine Mofa-Prüfbescheinigung. Das gibt jede Menge Sozialstunden.

dein Bruder ohne Helm ist da noch das kleinste Problem ...

Das kann auch ein Nachteil zu deinem künftigen FS haben ....

Momom729 
Fragesteller
 15.01.2018, 15:49

Wie teuer wird das für mich

Momom729 
Fragesteller
 15.01.2018, 15:49

Und wann kriege ich denn Roller zurüxk

Drugdog  15.01.2018, 15:53
@Momom729 Hmm, der Roller könnte als Tatmittel auch eingezogen werden: § 74 Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern

(1) Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.

(2) Gegenstände, auf die sich eine Straftat bezieht (Tatobjekte), unterliegen der Einziehung nach der Maßgabe besonderer Vorschriften.

(3) 1Die Einziehung ist nur zulässig, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen. 2Das gilt auch für die Einziehung, die durch eine besondere Vorschrift über Absatz 1 hinaus vorgeschrieben oder zugelassen ist.

peterobm  15.01.2018, 15:54
@Momom729

Papi wird den abholen dürfen - gefahren werden darf aber nicht mehr. Eine Frist um den in den Urzustand zu bringen - Wiedervorführung

Kosten keine Ahnung abwarten was auf dich zukommt xD

furbo  15.01.2018, 16:01
@Drugdog

Einziehung dürfte nicht abgewandt werden. Es gibt keine Rechtsvorschrift die den Beziehungsgegenstand (Tatobjekt) Kraftfahrzeug bei FoFE als erstmalige Tat zulässt.

Das zählst als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Du hast nämlich gar keinen Führerschein.

Das was du als 25 km/h-Führerschein bezeichnest ist nämlich nur eine Prüfbescheinigung.

Du dürfest nicht einmal mit dem AM-Führerschein einen Roller mit 75 km/h fahren.

Den Roller können deine Eltern wieder zurückholen, aber du darfst ihn nicht mehr fahren.

Momom729 
Fragesteller
 15.01.2018, 15:51

Und was kommen für kosten auf mich

colagreen  15.01.2018, 15:52
@Momom729

Das wirst du noch sehen. Falls du unter 18 bist, gar keine, denn das müssen dann deine Eltern zahlen und du bekommst sozialstunden.

Bitterkraut  15.01.2018, 16:14
@colagreen

Nö, das müssen nicht die Eltern bezahlen, sowas wie Sippenhaft gibts nicht.

migebuff  15.01.2018, 17:05
@colagreen

Wenn er Sozialstunden bekommt, d.h. das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wurde, nach welcher Rechtsgrundlage werden ihm dann die Kosten des eingestellten Verfahrens auferlegt?

colagreen  16.01.2018, 15:04
@migebuff

Es könnte ja sein, dass er Bearbeitungsgebühren bzw. Anwalt selber zahlen muss.

Fahren ohne Führerschein

Fahren ohne Betriebserlaubnis

Fahren ohne Versicherungsschutz

Fahren ohne Helm

Das kommt einiges zusammen ....

Wird im Einzelfall entschieden. Da er 75 fährt war es zusätzlich fahren ohne Fahrerlaubnis. Stell dich auf eine Geldstrafe, Punkte und eventuell Entziehung der Fahrerlaubnis ein.

migebuff  15.01.2018, 17:04

Er hat keine Fahrerlaubnis, also wird ihm die nicht vorhandene Fahrerlaubnis entzogen? Sicher?