Roller mit Kaufvertrag und ABE anmelden möglich?

2 Antworten

Das kommt auf die Art des Rollers an. Die gibts vom Mofa bis zum 800ccm-Kraftrad.

Mofa und 50er sind nach §3 Abs 2 Nr 1d FZV zulassungsfrei, du benötigst lediglich eine Betriebserlaubnis bzw COC sowie einen Versicherungsnachweis.

125er bis 11 kw sind ebenfalls nach §3 Abs 2 Nr 1c FZV zulassungsfrei, müssen aber nach §4 Abs 2 Nr 2 FZV ein amtliches Kennzeichen haben. Bei älteren Fahrzeugen hast du daher auch nur eine Betriebserlaubnis, bei neueren wird häufig der "Einfachkeit" halber eine "Zulassungsbescheinigung Teil 1" erstellt (mit dem Hinweis, dass das Fzg zulassungsfrei ist).

Alles oberhalb von Leichtkrafträdern mit 11kw läuft übers normale Zulassungsverfahren.

Da du u.a. "Mofa" oben in den Themen angegeben hast, gehe ich davon aus, dass es ein zulassungsfreier 50er ist - die ABE reicht aus, damit schließt du eine Versicherung ab und fährst los, z.B. morgen nach Kulmbach.

Ohne Papiere keine Zulassung. Du brauchst den Fahrzeugbrief.