Roller 50ccm fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherung. Was steht mir bevor?

6 Antworten

Hallo

fahren ohne Fahrerlaubnis gibt normalerweise 20-30 Std Sozialarbeit

dann kommt noch fahren ohne Versicherungsschutz dazu

das wird auf euch beide evtl zukommen, das entscheidet aber ein Richter

normalerweise wird bei einem Ersttäter keine Sperre für die Fahrerlaubnis verhängt

Crack  27.06.2015, 18:07

Als Zusatz für den Fragesteller:

Einen Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sehe ich hier nicht. Das Ihr keine Helme getragen habt wird nicht geahndet werden.

Und: Wenn es tatsächlich nur 30 Sozialstunden werden dann hättet Ihr verdammt viel Glück gehabt.

Da du selbst ja nicht gefahren bist, fällt dieser Vorwurf weg.

Aber du darfst als Halter auch niemand anderen fahren lassen, der keine Fahrerlaubnis hat.

Du kannst dich schon mal darauf verlassen, dass du mit 18 noch keinen Führerschein hast.

Sei froh, dass kein Unfall passiert ist. Dann hättest du dein ganzes Leben lang Freude an diesem Vorfall.

Crack  27.06.2015, 18:04

Da du selbst ja nicht gefahren bist, fällt dieser Vorwurf weg.

Er ist aber Halter des Fahrzeugs, insofern trifft ihn der Vorwurf einer Straftat in gleicher Höhe - siehe §21 StVG:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Du kannst dich schon mal darauf verlassen, dass du mit 18 noch keinen Führerschein hast.

Das wäre ein absoluter Ausnahmefall der nur eintreten könnte wenn es das nicht die erste Straftat ist. Ansonsten wird es hier sicher keine isolierte Sperrfrist geben.

Von mir...... Ihr habt schon mal etwas Gutes getan damit das ihr alles zugegeben habt. Das wird ein Staatsanwalt und Richter sehr positiv bewerten. Auch strafrechtlich seit ihr im soweit auf der sicheren Seite, das davon nichts ins polizeiliche Führungszeugnis kommt, da ihr nach jugendstrafrecht behandelt werdet. Rechnen müsst ihr mit sozialstunden und einer längeren Führerscheinsperre. Ich drück euch die Daumen. Viel Glück

Crack  27.06.2015, 18:00

Ihr habt schon mal etwas Gutes getan damit das ihr alles zugegeben habt.

Welche Möglichkeiten gäbe es denn hier etwas abzustreiten?

TerhorstAgentur  28.06.2015, 11:39
@Crack

Ich stimme zu das es nach sehr kurzer Zeit alles ans Tageslicht gekommen wäre, aber der Polizei zusätzliche Arbeit gemacht hätte. Von -Führerschein und Papier zuhause liegen lassen- über Angabe falscher Personalien wäre alles möglich gewesen. Das haben die beiden nach deren Ausführungen nicht gemacht. Sondern sofort alles zugegeben und der Polizei Rede und Antwort gestanden. Ich bin weder Polizist noch Richter, Staats- oder Rechtsanwalt, aber ich denke das ist schon ein Punkt der Reue bekundet und das ist in so einem Verfahren niemals negativ.

Kommt drauf an wie schnell ihr gefahren seid. Wenn es noch unter 25 km/h war dann höchsten bisschen Strafgeld in Höhe von 20 Euro und eine Verwahrung.

Wenn es aber schneller war dann kommen schon 6 Punkte dazu und Sozialstunden. Mit 17 darfst du dann den Auto Führerschein auch nicht mehr machen, sondern erst mit 18

ginatilan  27.06.2015, 15:21

6 Punkte?

hast du die Punktereform verschlafen?

Mit 17 darfst du dann den Auto Führerschein auch nicht mehr machen, sondern erst mit 18

beim Erstverstoß wird deswegen nichts passieren, und wenn dann nur 6 Monate

Siraaa  27.06.2015, 15:45
@ginatilan
Wenn es noch unter 25 km/h war dann höchsten bisschen Strafgeld in Höhe von 20 Euro und eine Verwahrung.

das hat weniger etwas damit zu tun, was sie gefahren sind, als was der Roller laufen kann. Und bei diesem handelt es sich anscheinend um kein Mofa, sondern vermutlich um einen Roller der Klasse AM, der eben seite 45km/h läuft. Selbst wenn sie hier im Schritttempo gefahren wären, wäre es Fahren ohne FE, sofern der Roller bauartbedingt schneller als 25k,/h fährt.

hast du dir scho mal etwas "zugute kommen lassen"? Wenn das deine erste straftat ist, ist es sehr wahrscheinlich, dass das verfahren eingestellt wird. Ist mir auch schon passiert, aber wegen etwas anderem.

Crack  27.06.2015, 18:08

Ist mir auch schon passiert, aber wegen etwas anderem.

...was dann natürlich auch nicht vergleichbar ist.