Roller 25 km/h auf 45 km/h umschreiben lassen?

3 Antworten

Hi,

der Roller müsste auch in der TÜV-Prüfbeschreibung umgetragen werden - das ist ja quasi dein "Ersatz-Fahrzeugschein".

Außerdem muss überprüft werden, ob die Umbauten zulässig sind - sonst erlischt die Betriebserlaubnis.


LG


migebuff  20.10.2017, 12:14

Die Betriebserlaubnis kann laut §19 StVZO aus exakt drei Gründen erlöschen. Beim Umbau vom geschwindigkeitsreduzierten Kleinkraftrad zurück zum Serienzustand liegt keiner davon vor.

SaniOnTheRoad  20.10.2017, 12:19
@migebuff

Mein Fehler - wenn es sich um eine vorher gedrosselte Maschine gehandelt hat, hast Du natürlich recht.

Nein, es reicht nicht, die Betriebserlaubnis muss auch auf 45 km/h umgeschrieben werden.

Du musst mit dem Roller zu TÜV / DEKRA und eine Änderungsabnahme machen lassen, (ca 45 EUR) damit gehst Du zu Eurer Zulassungsstelle und läßt die Betriebserlaubnis des Rollers umschreiben. (ca 5 EUR)

Du darfst mit der Prüfbescheinigung gar keine 45 oder schneller fahren, also baue lieber die Kiste wieder zurück... 

Das ist sonst fahren ohne Führerschein und wird als Straftat geahndet... 

Wenn du das zum Fahrzeug gehörende Papier meinst, dann ja, das muss umgetragen werden... 

SaniOnTheRoad  20.10.2017, 09:03

Der Fragesteller hat den Führerschein Klasse B; darin ist die Klasse M (bzw. AM) eingeschlossen. Fahren dürfte es die 45 km/h also schon.

Ferner wäre die Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis. Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit, und die kostest nur 10 €.