Röntgenschein ZFA Hilfe?

2 Antworten

Die Röntgenverordnung sieht in § 18a zwingend alle fünf Jahre (entscheidend ist das Ausstellungsdatum des „Röntgenschein” bzw. das Datum der letzten Aktualisierung) eine Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz der Praxismitarbeiter/innen vor. Die Aktualisierung erfolgt durch Teilnahme an einem anerkannten Kurs zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz.

Die Antwort sollte eine ZFA eigentlich wissen.
Dein Chef auch.
Aber - nein, der Röntgenschein verliert nicht seine "Gültigkeit". Du mußt nur einen Auffrischungskurs machen. Erkundige Dich bei Deiner KZV