Riss in Windschutzscheibe (Beifahrerseite) Wie gefährlich? Übernimmt Haftpflicht?
Hallo, liebe Leute!
Ich habe ein kleines - vielleicht aber auch ein großes ? - Problem bei meinem Golf 4.
Und zwar habe ich heute jemandem beim Umzug geholfen, und dabei wurde mein Golf 4 kurzum zum Transporter "zweckentfremdet". Dabei geschah meinem Freund, dem ich beim Umzug geholfen habe, leider ein Missgeschick:
Er hat eine Arbeitsplatte einer Küche in den Golf von hinten eingeladen und diese dabei ein Stück zu weit nach vorne geschoben. Dadurch ist eine Ecke der Arbeitsplatte auf die Windschutzscheibe an der Beifahrerseite gestoßen und nun ist nun ein Riss dort entstanden, wie eine Art Spinnennetz. Da mein Freund eine Haftpflichtversicherung hat, hoffen wir nun, dass diese den Schaden übernimmt. Dies kann aber natürlich eine gewisse Zeit dauern.
Ich habe nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung (keine Teil- oder Vollkasko), so dass diese den Schaden nicht regulieren würde.
Was mich aber wundert, ist: Die Scheibe ist, trotz der Tatsache, dass der Stoß der Arbeitsplatte von innen erfolgte, "nur" außen gerissen, nicht aber innen. Das merke ich daran, wenn ich mit dem Fingernagel über die Scheibe fahre. Von außen sind die einzelnen Risse zu erfühlen, wenn auch nur sehr leicht, von innen ist jedoch alles spiegelglatt, da sind absolut keine Risse zu erfühlen.
Ich habe nicht das Geld, um für den Austausch bzw. Reparatur der Scheibe in Vorkasse bei der Werkstatt, Carglass, etc. zu treten, und Ratenzahlungen werden i.d.R. nicht angeboten, bzw. nur mit einer gewissen Anzahlung, aber auch dazu fehlt mir das Geld. Also bin ich darauf angewiesen, erst auf das Geld der Versicherung zu warten (wenn diese den Schaden überhaupt übernehmen sollte), und könnte dann erst eine Werkstatt mit dem Austausch der Scheibe beauftragen.
Ich bin auf das Fahrzeug absolut angewiesen, alleine schon berufsbedingt und kann auch nicht mal eben so ein Ersatzfahrzeug auftreiben.
Meine Fragen an Euch hierzu sind nun folgende:
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Wie schnell kann sich dieser spinnennetzartige Riss auf der Beifahrerseite ausbreiten, bzw. wann könnte er sich so weit ausgebreitet haben, dass er bis zur Fahrerseite "wandert" und mein
Sichtfeld behindern würde? -
Gibt es bei den Haftpflichtversicherungen so eine Art "Eilverfahren", die im vorliegenden Fall ja durch den schnellstmöglich notwendigen Austausch der Scheibe begründet werden könnte?!
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Wie ist es zu erklären, dass die Scheibe "nur" außen gerissen ist? Und was wäre denn schlimmer? Ein Riss von innen oder außen?! Also in Bezug auf Sicherheit, schnelles Ausbreiten des Risses, etc.?
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Denkt ihr, dass die Haftpflichtversicherung meines Freundes überhaupt für den Schaden
aufkommen würde?! Wie seht Ihr die Tendenz so pauschal?
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Hilfe und Antworten!
Gruß ViererGolfer84
5 Antworten
Die Kaskoversicherung des KFZ wäre für den Schaden nicht zuständig da der Schaden von innen aufgetreten ist und die Ursache bekannt ist.
Privathaftpflicht des Verursachers oder er selbst können (sollen) den Schaden regulieren.
Wenn der Schaden als Steinschlag- oder Hagelschaden entstanden ist: Kein Problem.
Fahrlässig (im beschrebenen Fall) oder gar vorsätzlich sowie Vandalismus ist mit TK nicht abgedeckt. Da braucht es dann schon VK.
Spielt aber keine Rolle da der Fragesteller keinen Kaskoschutz hat und der Schaden - wie detailiert beschrieben - von jemand anderem beim Beladen verursacht wurde.
Deine Formulierung "Glasbruch ist Glasbruch" grenzt schon an Anstiftung zum Versicherungsbetrug (welcher ja mangels TK nicht möglich ist).
Nochmal:
Wenn ich mit meinem Wagen zum Scheiben Service fahre, die mir eine neue Scheibe einsetzen und ich die Übernahme Erklärung unterzeichne, dann machen die den ganzen Schreibkram mit der Versicherung... keine Ahnung was die denen schreiben...ist mir auch egal... und meiner Versicherung wahrscheinlich auch!
Beim letzten Mal schrieb mir mein versicherungsspezi über WA ob ich ne neue Scheibe bekommen hätte, als ich das bejaht hab kam ein ‚ok, dann ist ja alles richtig‘ und das Thema war erledigt
Und du hast auch immer von innen zerstörte Windschutzscheiben und keinen Kaskoschutz wenn du dies tust?
Quatsch nicht, sondern schau in die Versicherungsbedingungen, ob dort steht "Glasbruch" oder "Glasbruch von außen in Folge von Fremdeinwirkung blablabla...". Nur das, was dort steht, zählt! In meiner Versicherung steht "Glasbruch - versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert." Da steht also keinerlei Ausschluss zur Ursache, Verursacher, Schadensablauf etc.
Bei mir ist bei TK z.B. Vandalismus explizit ausgeschlossen. Das wäre deiner Meinung nach ja auch "Glasbruch / Bruchschaden".
1. Das ist unkalkulierbar. Die Scheibe kann auch plötzlich zerspringen und die Splitter dir ins Gesicht fliegen.
2. Nein. Schäden am Auto sind nie von einer privaten Haftplflichtversicherung abgedeckt.
3. Ist schwer zu sagen. Auf jeden Fall ist die Scheibe instabil und kann jederzeit vollständig zerspringen.
4. Nein. Da gibts auch keine Tendenz.
Wie äussert sich der Freund zu dem Schaden, den er angerichtet hat?
zu 2.: Ich glaube nicht das er seine HP meint. Er meint die HP vom Verursacher.
Für den Schaden am KFZ ist in dem Fall durchaus die Privathaftpflicht des Verursachers zuständig. Die KFZ-HP hat damit nichts zu tun (siehe auch meine andere Antwort).
Richtig!
Ich meine die Privathaftpflicht meines Freundes. Habe ich ja auch bereits in der Fragestellung geschrieben.
Die wird in der Regel keine Schäden am KFZ begleichen. Falls es ausnahmsweise anders sein sollte, ist das in den Versicherungsbedingungen nachzulesen.
Wenn dessen Haftpflicht nicht zahlt, muss er halt selber in die Tasche greifen.
SEIN Umzug, SEINE Arbeitsplatte, DEIN Auto, DEIN schaden = SEIN Problem!
Ein Anruf seitens des besagten Helfers bei seiner Privathaftpflichtversicherung klärt / sollte klären, ob diese den Schaden übernimmt.
wann könnte er sich so weit ausgebreitet haben
ein Schlagloch kann ausreichen, dass diese Scheibe Tausend weitere Risse bekommt und Du einen derben Unfall produzierst.
Zwecks Kostenminimierung schaue ob Du auf dem Schrottplatz eine passende Scheibe bekommst.
Privathaftpflichversicherungen schließen Schäden an Kraftfahrzeugen normalerweise aus ... glasbruch deckt die Teilkasko ab (sofern vorhanden) und der Sprung kann noch bis zum nächsten tüv halten, kann aber auch am nächsten Schlagloch oder Bordstein quer durch gehen...
Fahr zum Scheiben Service, die bauen dir das Teil sofort ein, 2 Stunden sollte der Kleber ruhen, dann kannste wieder fahren
Hast du keine Kasko, zahlst du das selber
Ach ja, der Riss von außen zeigt das es wohl ein Steinschlag war... sorry, sieht echt mies aus für nen haftpflichtschaden
Alternativ hol dir ne Scheibe vom Schrott und Bau die selber ein...
Glasbruch ist glasbruch...
Bei einer defekten Windschutzscheibe fragt gar keiner... ich hab schon 6 oder 7 Scheiben in de letzten 28 Jahren bekommen, und ich hab jedesmal eine übernahmeerklärung beim Scheibenshop unterschrieben und die haben das mit meiner Kasko abgerechnet...