Riester Rente kündigen - Betrag auszahlen

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Ja. Zulagen und Steuerersparnisse müssen zurückgezahlt werden, aber Ihr Geld bleibt auch Ihr Geld.Wenn es nicht anders geht, dann können Sie natürlich auch kündigen.

Lassen Sie sich vorher den Rückkaufswert nennen. Einfach die Hotline anrufen. Eventuell lohnt sich die Kündigung gar nicht. Ansonsten sind Sie wahrscheinlich enttäuscht über die Höhe der Auszahlung. Bei fondsbasierten Riesterrenten werden die Abschluss- und Vertriebskosten in den ersten fünf Jahren von den Beiträgen abgezogen.

LongDee 
Fragesteller
 11.07.2011, 18:43

Ich habe den Vertrag jetzt nicht vorliegen. Jedoch nenne ich hier mal ein paar Eckdaten. Vertrag läuft jetzt ca 2-3 Jahre. mntl. Rate 87 Kontostand 2780

Mit wie viel Auszahlung könnte ich hier ca. rechnen?

Bleistein  12.07.2011, 11:19
@LongDee

Sorry, kann ich echt nicht sagen. Einfach die Telefon-Nr. der Hotline auf der letzten Wertbestätigung anrufen und nach dem "Rückkaufswert" fragen. Dann wissen Sie es genau.

Habe selbst eine Versicherung die nicht gerade glücklich verlaufen ist. Habe nun den Tipp mit "Rückabwicklung24" bekommen. Werde ich da drüber rückabwickeln. Vielleicht wäre das auch was für Dich? Habe gehört das die auch Riester-Verträge erfolgreich rückabwickeln.

So ganz einfach wird das nicht gehen, da Du ja bei der Riesterrente Vergünstigungen vom Staat hast. Weshalb erkundigst Du Dich nicht bei Deiner Bank, wo der Vertrag abgeschlossen wurde, diese haben doch die Unterlagen usw., um Dir die richtige Auskunft zu geben.

jockl  11.07.2011, 18:18

Ja, die Bank wird logischerweise von einer Kündigung abraten, sonst .... die Wahrheit dürfte GF nicht zulassen.

Ich frage mich die ganze Zeit ,warum hier viele dafür plädieren ,den Vertrag zu kündigen..abzüglich der staatlichen Zulagen, wird defintiv nur eine Rückkaufswert in der (bestimmt nicht ) gleichen Höhe der Eigenbeiträge ausgezahlt..somit ein höherer Verlust vorhanden sein ,als bei Übertragung, hier wird "nur" eine Verwaltungsbegühr (i.d.Regel) 100-150,-€ verlangt,die mit dem Guthaben verrechnet wird.. zunächst würde ich genell fragen ,wie sich Vertrag entwickelt hat...HG DerMakler

Bleistein  12.07.2011, 11:22

Ich glaube, der/dem Fragesteller/-in geht es um die Auszahlung. Anbieterwechsel wäre ein anderes Thema.

DerMakler  12.07.2011, 11:43
@Bleistein

Das ist schon klar..ist bei der wahrscheinlich bis jetzt zurückgelegten kurzen Ansparphase trotzdem der negativerer Weg...HG DerMakler

Hallo LongDee,

ich kann Dir bei dieser Frage weiterhelfen. Eine Kündigung ist auch bei der Riester-Rente möglich. Erfahrungsgemäß ist eine Kündigung zum nächsten Monatsersten möglich, um das in deinem konkreten Fall in Erfahrung zu bringen, kannst du auch bei deiner Versicherung anrufen und nach dem nächst möglichen Kündigungstermin fragen. Bei Kündigung wird dann der sogenannte Rückkaufswert ausbezahlt.

Die Höhe des Rückkaufswertes ist abhängig von den Beiträgen die du bezahlt hast und den Kosten die angefallen sind (Ausgabeaufschläge für Fondskäufe, Abschluss- Vertriebs- und Verwaltungskosten) und der Entwicklung der Fonds.

Bei der Kündigung einer Riester-Rente gibt es einige Besonderheiten.

Die Riester-Rente wurde aufgelegt, da es immer mehr Rentner gibt und diesen immer weniger Beitragszahler in er gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gegenüber stehen. Die staatliche Förderung, die du in der Riester-Rente erhalten kannst, soll die schrittweise Absenkung des Nettostandard-Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung kompensieren.

Da die Riester-Rente bei Kündigung nicht mehr für die Altersvorsorge eingesetzt wird, handelt es sich hierbei um eine schädliche Verwendung. Deshalb muss das Versicherungsunternehmen die Kündigung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) melden, da die in deinen Vertrag gutgeschrieben Zulagen und die eventuell gewährten Steuervorteile von der Kündigungsleistung einbehalten und die ZfA zurück zu zahlen sind.

Ich hoffe diese Antwort ist hilfreich für dich

Viele Grüße,
Christina vom Allianz Hilft Team