Rettungssanitäter Freiberuf oder Gewerbe?

1 Antwort

Freiberufliche Tätigkeiten sind in Deutschland eng definiert, nämlich im §18 Einkommensteuergesetz: "Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe." (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html )

Rettungssanitäter/-assistent und Sanitätsdienst fallen da nicht drunter. Das musst Du also als Gewerbe anmelden.

Im Zweifelsfall bitte beim Finanzamt anfragen (die entscheiden das, ob sie eine Tätigkeit als freiberuflich anerkennen), die werden in diesem Fall aber sehr sicher das gleiche antworten.

Hinweis:

  1. Ich bin kein Jurist.
  2. Es gibt ggf. zahlreiche andere Gesetze für Dein Vorhaben zu beachten.
  3. Es ist nicht so einfach, einen Sanitätsdienst rechtlich sicher durchzuführen, wie es scheint. Einfach einen Sani und einen EH-Kasten (wie groß auch immer, ggf. sogar auf Rädern) hinzustellen, reicht im Allgemeinen nicht. :)

Viel Erfolg.

diesunddas22 
Fragesteller
 28.03.2012, 13:46

Hallo,

danke für deinen Beitrag, dieser ist aber eindeutig falsch. Der Rettungsassistent ist definitiv kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung.

Siehe hier: http://www.jurathek.de/showdocument_print.php?session=O&ID=5263 Nach diesen Ausführungen (BMF 03.03.2003 IV A 6 - S 2246 - 8/03 zu EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1) gehört der Rettungsassistent eindeutig zu den Heilhilfsberufen und ist daher freiberuflich.

Meine Frage ist jetzt, ob dieses auch bereits für den Rettungssanitäter gilt?

baertl  28.03.2012, 14:16
@diesunddas22

Oh, hochinteressant! Danke für den Link! Das beantwortet mir nebenbei auch eine ganz andere Frage, die ich gar nicht gestellt habe! :)

Das Gewerbe wäre aber weniger die Tätigkeit des RettAss an sich sondern eher das Gesamtpaket "Sanitätsdienst bei Veranstaltungen" als Auftragnehmer, wenn dies wiederholt und zum Zweck der Gewinnerzielung (etc.pp.) gemacht wird. Dabei geht es dann vermutlich auch nicht um Heilung (oder Heilhilfe). Denn das wäre sonst möglicherweise "Ausübung der Heilkunde im Umherziehen" gem. §5a HPrG und damit ordnungswidrig...(?)

Der RettSan dürfte mangels "bundeseinheitlichem Berufsgesetz, in dem Ausbildung und Ausübung geregelt sind" (siehe Deinen Link, Punkt 3) sowieso rausfallen. Bei den anderen Punkten wäre ich mir auch beim RettAss nicht ganz so sicher, wenn der nicht tatsächlich explizit genannt wäre.

Ich denke, den Original-Fragesteller sollte man an einen Steuerberater und/oder Anwalt verweisen - die Sache wäre mir jetzt zu uneindeutig, um sie hier bei gutefrage zu beantworten (edit: der Original-Fragesteller bist ja sowieso Du...war kurz verwirrt).