rentenvers , Wiedereingliederung?

5 Antworten

Hallo peteralexanderf,

Sie schreiben:

rentenvers , Wiedereingliederung?
Ich bin seit fast 2 Jahren in der Wiedereingliederung über die Rentenversicherung , diese Arbeit verrichte ich beim Bezirk Oberbayern in einer Metallwerkstatt.Ich habe auf mehrere Anfragen nach meinem Lohn danach keine Antworten bekommen !!z

Antwort:

Eventuell haben Sie diverse Meldeformalitäten nicht korrekt eingehalten!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_antraege/03_reha_einrichtungen/_DRVBW_Paket_Reha-Einrichtungen-Wiedereingliederung.html

Ihr richtiger Ansprechpartner ist der zuständige Zahlungsträger, welcher Ihnen diese Maßnahme bewilligt hat!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0832.pdf?__blob=publicationFile&v=14

Auszug:

Was müssen Sie nach der Entlassung aus der Leistung zur medizinischen Rehabilitation veranlassen?

Hat die Rehabilitationseinrichtung mit Ihnen die Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung abgesprochen und den Stufenplan erstellt, erhalten Sie von der Rehabilitationseinrichtung - neben diesem Informationsblatt - folgende Unterlagen:

- eine Kopie des Stufenplans (Formular G0834)

- ein Informationsblatt zur stufenweisen Wiedereingliederung für Arbeitgeber (Formular G0838)

- eine Beginnmitteilung über die stufenweise Wiedereingliederung (Formular G0840)

- eine Kopie der Checkliste (Formular G0833) Stufenweise Wiedereingliederung und Entgeltfortzahlung

Während der erforderlichen stufenweisen Wiedereingliederung sind Sie weiterhin arbeitsunfähig.

Abbruch der stufenweisen Wiedereingliederung

Die stufenweise Wiedereingliederung kann von Ihnen, Ihrem behandelnden Arzt, Ihrem Arbeitgeber, aber auch von Ihrem Rentenversicherungsträger abgebrochen werden, wenn eine Änderung in den zum Beispiel gesundheitlichen Verhältnissen eingetreten ist, die eine Fortführung der stufenweisen Wiedereingliederung nicht zulassen.

Wir bitten Sie, uns jede Änderung in den Verhältnissen unverzüglich anzuzeigen.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihnen die Unterlagen vollständig ausgehändigt werden.

Gemäß § 5 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz besteht für Sie die Verpflichtung, Ihrem Arbeitgeber das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit zu Beginn und auch während der stufenweisen Wiedereingliederung in regelmäßigen Abständen durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.

Nehmen Sie nach der Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung daher Kontakt mit Ihrem behandelnden Arzt auf, damit dieser die weiter bestehende Arbeitsunfähigkeit bestätigt.

Bitte lassen Sie zudem mit Beginn Ihrer stufenweisen Wiedereingliederung auf dem Formular G0840

- Beginnmitteilung die weiter vorliegende Arbeitsunfähigkeit durch Ihren behandelnden Arzt bescheinigen.

- Anschließend legen Sie die Beginnmitteilung gemeinsam mit dem Formular G0838

- Informationen für den Arbeitgeber Ihrem Arbeitgeber vor.

Ihr Arbeitgeber muss auf der Beginnmitteilung den tatsächlichen Beginn Ihrer stufenweisen Wiedereingliederung bestätigen.

Anschließend senden Sie die vollständig ausgefüllte Beginnmitteilung bitte unverzüglich Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu.

Vom rechtzeitigen Eingang der Beginnmitteilung beim Rentenversicherungsträger ist die Zahlung des Übergangsgeldes abhängig.

Dies gilt ebenso für die vollständig ausgefüllte Folgebescheinigung oder Abschlussbescheinigung (Formular G0842), die wir Ihnen zur Weiterzahlung des Übergangsgeldes zu gegebener Zeit übersenden. 

Reichen Sie diese Bescheinigungen bitte während Ihrer stufenweisen Wiedereingliederung monatlich im Nachhinein sowie bei Beendigung Ihrer stufenweisen Wiedereingliederung vollständig ausgefüllt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger ein. 

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

 - (Arbeit, Rente)

Beziehst du denn z. Zt. eine EM-Rente? Natürlich bekommst du nicht den Lohn zusätzlich

das ist eine arbeitsvertragliche Sache, die du selbst mit dem Arbeitgeber aushandeln musst.

die Rentenversicherung ist für dich nur solange zuständig wie die Wiedereingliederung läuft und sie dir dafür das Übergangsgeld zahlt.

um alles andere nach der Wiedereingliederung musst du dich selbst kümmern. damit hat die Rentenversicherung nichts mehr am Hut.

Du wirst doch von DRV bezahlt. Das nennt sich Übergangsgeld. Zusätzlich Lohn steht dir nicht zu!!

peteralexanderf 
Fragesteller
 24.12.2017, 09:14

Hallo , das weiß ich ja , meine Frage war was mein sog.Arbeitgeber danach zahlt

Paulina42  24.12.2017, 09:22

Wir können doch nicht wissen, was dein Arbeitgeber zahlen wird. Darüber müsst ihr doch sprechen.

DerHans  24.12.2017, 11:53

Wie dein Arbeitsvertrag später aussieht, kannst du nur auf dem Verhandlungsweg klären.

In der Eingliederung bekommst du keinen Lohn. Da erhältst du Übergangsgeld