Renovierungspflicht beim Auszug?
Was ist Pflicht beim Auszug zu renovieren.
Ich wohne seit 10 Jahren in einem Altbau mit den typischen Doppelfenster und Einfachglas. Jetzt geht es darum, dass der Antstrich der Türen wie auch Fenster verlangt wird.
Problematisch sind aber die Fenster, an denen bestimmt seit den 60er nichts gemacht wurde. Lack ist an der äußeren Doppelfensterseite (außen, wie auch innen) bis zum Holz teilweise abgesplittert. Ein einfaches Überstreichen geht nicht, sondern muss vorher komplett abgeschliffen werden. Das ist zwar eine Menge Arbeit, könnte damit noch leben. Aber der Fensterkit bröckelt ab, ist an einigen Stellen gar nicht vorhanden. Malern geht ohne komplette Sanierung gar nicht. Das ist dann doch aber eher die Sache des Vermieters?
6 Antworten
Wenn es so vereinbart wurde, ist diese Klausel vom BGH aufgehoben worden. Schönheitsreparaturen sind nötig, wenn sie nötig sind.
Und wenn 10 Jahre nicht gemalert, und auch der Schaden nicht dem Vermieter angezeigt wurde, sollte vorsorglich die Haftpflichtversicherung eingebunden werden.
Ob du das musst oder nicht, hängt davon ab, was diesbezüglich in deinem Mietvertrag vereinbart ist. Bitte teile das im Wortlaut mit, danach kannst du Konkretes erwarten, so auch vom albatros.
Bleib schön gesund!
In 10 Jahren kannst Du locker einmal die Türen streichen. Bei den Doppelfenstern war es so geregelt, wenn sie abnehmbar sind, dann Vermieter Sache. Die fest eingebauten Fenster hast Du nur innen zu streichen.
Die fest eingebauten Fenster hast Du nur innen zu streichen.
Aber auch nur dann, wenn wirksam vereinbart. Wenn nicht ausdrücklich das nur für innen vereinbart sein sollte, ist die Klausel insgesamt unwirksam.
Gut möglich, dass es hier unzulässige Klauseln gibt und du überhaupt nicht renovieren musst.
Aber der Fensterkit bröckelt ab, ist an einigen Stellen gar nicht vorhanden.
Hast du diesbezüglich deinen Vermieter angesprochen?
Gut möglich, dass der Vermieter vor einer Neuvermietung neue Fenster verbauen lässt.
Schließlich ist er u. a. gesetzlich verpflichtet dem neuen Mieter einen Enerigiepass auszustellen.
Du kannst beim Mieterverein nachfragen, wenn Du Deinen MIetvertrag vorlegst.
... und Mitglied geworden bist...
Bitte wen? Die kennen doch meist nicht einmal ihr eigenes Mieterlexikon.