Renovierung bei Auszug Hamburger Mietvertrag

5 Antworten

dass die komplette Wohnung bei Auszug ( weiß ) gestrichen werden muss.

Das ist, wegen der Vorgabe einer bestimmten Farbe, eigentlich unwirksam.

Aber Grün, Blau und ä. Farben muß der VM nach neuester Rechtsprechung nicht dulden.

Ob der Vermieter nun nur das eine Mietobjekt hat und/oder es ein sog. Hamburger Mietvertrag ist, spielt nicht die geringste Rolle.

Das Mietrecht gilt für alle Vermieter und Mieter. Genauso unwichtig ist das Bundesland oder die Stadt.

ChristianLE  15.07.2014, 09:59

Hallo anitari,

Widersprichst Du dir da nicht? Auf der einen Seite ist die Vorgabe einer bestimmten Farbe unwirksam, auf der anderen Seite darf es aber nicht grün, blau, u.ä. sein?

Ich habe immer noch den Begriff der pastellfarbenen Farbtöne im Hinterkopf. Solange es keine "extremen" Farben sind, müsste der Vermieter das eigentlich akzeptieren.

anitari  15.07.2014, 10:08
@ChristianLE
Widersprichst Du dir da nicht? Auf der einen Seite ist die Vorgabe einer bestimmten Farbe unwirksam, auf der anderen Seite darf es aber nicht grün, blau, u.ä. sein?

Darum habe ich ja die Worte eigentlich und aber fett markiert.

Extreme Farben ist ja auch so eine Sache des Betrachters.

Mintgrün und Terracotta würde ich persönlich akzeptieren, Apfelgrün oder Lila, egal ob pastell oder nicht, gar nicht.

Ich habe immer noch den Begriff der pastellfarbenen Farbtöne im Hinterkopf. Solange es keine "extremen" Farben sind, müsste der Vermieter das eigentlich akzeptieren.

Liegt wohl im Auge des Betrachters, bzw. ein Richter könnte das genauso sehen aber ein anderer Richter halt auch nicht.

Der Mieterverein hat auch keine klare Aussage dazu ( wegen Kleinstvermietung ) und das WWW ist voll widersprüchlicher Aussagen.

Anwälte für Mietrecht könnten da auch unterschiedlicher Meinung sein. ____________________________________________________________________

Mein Tipp:

Malert die Wohnung bevor das unnötig Stress aufkommt.

Es ist unerheblich, wieviel Objekte der Vermiter hat, die Regeln über die AGB gelten schon dann, wenn ein Vertrag für eine Vielzahl von Verwendungen vorgesehen ist, also nicht nur individuell ausgehandelte Klauseln enthält.

Bei den Farbvorgaben ist die Rechtsprechung etwas widersprüchlich: Einerseits sind bestimmte Farbvorgaben unzulässig. Andererseits aber wird angenommen, dass ein Mieter keine ungewöhnlichen Farben verwenden darf. Mintgrün und Terrakotta könnten für Euch zum Problem werden.

Über Rechtsansprüche entscheidet im übrigen kein Gutachter, sondern das Gericht.

Die Verpflichtung, wonach bei Auszug weiß gestrichen werden muss, stellt eine unzulässige Endrenovierungsklausel dar.

die Wohnung muss danach weiss sein, ausser die war mint oder terracotta. da gibt's inzwischen urteile auf allerhöchster ebene