Renovieren nach Rohrbruch

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Dein Fall klingt sehr ähnlich wie der Wandfliesen-Fall vom Landgericht Kleve. Diese Entscheidung hilft Dir bestimmt weiter. Danach kannst Du ca. 5% Mietminderung geltend machen: Mietminderung bei verschiedenfarbigen Fliesen im Badezimmer nach Renovierungsarbeiten http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Kleve_6-S-28590_Mietminderung-bei-verschiedenfarbigen-Fliesen-im-Badezimmer-nach-Renovierungsarbeiten.news11963.htm

Hast Du es Deiner Hausratversicherung gemeldet? Ist es Dein PVC, oder der von der Vermieterin. Wenn es Deiner ist, dann hast Du selbstverständlich anrecht auf Ersatz und gleicher Farbe. Doch würde die Haftpflicht Deiner Vermieterin hier nur den Zeitwert ersetzen. Deine Hausrat die Differenz. Wie es aussieht, wenn der PVC schon lag und Gegenstand der Vermietung ist, das weiß ich leider nicht und hoffe es anderer User hier weiß es.

accorinti 
Fragesteller
 24.03.2012, 21:36

Hallo und Danke für Ihre Antwort,

ich habe keine Hausratversicherung. Und es ist nicht mein PVC sonder von der Vermieterin. Der lag schon und war gut und schön, jetzt sieht es so aus:

http://www.isg-uni-mainz.de/salsamazing/bingo.jpg

Flitzpiepje  24.03.2012, 22:07
@accorinti

Hier kann ich mich leider dann nur Tiepsi69 anschließen. Es ist zwar ärgerlich, aber da es auch noch in der Ecke ist, kannst Du sicherlich was rauf stellen und der optische Makel ist beseitigt;-(

Eher nicht, denn die Vermieterin hat hier lediglich Reparatur-, nicht aber Erneuerungspflichten. Selbst im Falle vom Mieter selbst bezahlten Fußbodenbelages hätte er hier kein Anrecht auf Kompletterneuerung.

Selbstverständlich kann man immer auch versuchen, vor einem Gericht hier ein spezielles Urtei zu erlabngen. Aber die Höhe des "Schadens" (des andersfarbigen Flickens) ist hier wohl eher einem Bagatellfall nahe. Du kommst hier besser, im Baumarkt einen - dein ästhetisches Empfinden weniger verletzenden - Flicken zu besorgen und diesen einzupassen, zur Not mit einem Fachmann. Selbst mit diesem Aufwand kommst Du immer noch besser als über einen Rechtsweg oder mit sich hinziehenden Querelen mit dem Vermieter.

Wäre schön wenn der Link funktionieren würde.

Ist die Wohnung nun wieder bewohnbar? Kannst Du die Wohnung zu 100 % nutzten, also drin wohnen? Dann wäre es nur eine optische Beeinträchtigung und kein Mangel. Also keine Mietminderung.

accorinti 
Fragesteller
 24.03.2012, 21:33

Danke für Ihre Antwort. Sorry, hier der Link:

http://www.isg-uni-mainz.de/salsamazing/bingo.jpg

Ja, die Wohnung war schon immer bewohnbar, aber dann kann die Vermieterin alle Böden einfach weg machen, es wäre auch nur optische Beeinträchtigung?