Reitbeteiligung zahlt nicht

5 Antworten

Wenn jetzt schon wieder der Beitag fehlt, schriftlich anmahnen und auch auf den Vertrag hinweisen.

Ich habe keine Ahnung wie viel Geld das ist, aber so einfach auf sich beruhen lassen würde ich das nicht.

Beide scheinen eine eher sorglose Einstellung zu Verbindlichkeiten etc. zu haben, da hilft ein Denkzettel.

Problem dabei, wenn nichts zu holen ist, gibt es auch nichts.

Ich würde da ganz ehrlich gar nicht handeln und das ganze ruhen lassen. Was willst du noch mit einer RB die nicht zuverlässig ist und dir auch gar nicht mehr wohlgesonnen ist- da hätte ich als Besitzer doch viel zu viel Sorge um mein Pferd!

Ob du dem ganzen mit Anwalt hinterherrennen willst, kann ich auch nur bezweifeln- so groß wird der Streitwert da ja wohl auch nicht sein ( RB's zahlen ja meist maximal 100-150 €pro Monat), das sich das wirklich lohnt.

Ich würde das ganze als Lehrgeld sehen, dass RB's immer Glückspiel sind und man damit auch ganz schön Pech haben kann.

Wenn du es trotzdem auf dich nehmen willst das ganze vor Gericht zu klären, würde ich mich erstmal mit dem Vertrag von einem Anwalt ausführlich beraten lassen, welche Möglichkeiten es gibt, ob die Kündigung laut Vertrag tatsächlich nicht rechtskräftig ist und so weiter.

Du kannst sie verklagen. Ist mit viel Ärger und Nerverei und Kosten verbunden.

Oder es lassen. Auf die zwei Wochen kommt es doch jetzt auch nicht mehr an, oder?

Bobbidick 
Fragesteller
 16.02.2019, 13:09

Es wird nun meinerseits angemahnt inkl Kündigung.

Danach wird das Inkasso den Fall übernehmen.

Jersinia  16.02.2019, 14:05
@Bobbidick

Nett, dass Du dich nochmal meldest.

Die känntest du ausstehende Zahlung anmahnen und danach einklagen. Dazu brauchst du keinen Anwalt einzuchalten.

Nur: Lohnt sich das, selbst wenn du dein Geld bekommen würdest?

Was ist, wenn sie wirklich pleite sind und nicht zahlen können? Dann hast du nur weitere Ausgaben gehabt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eine Kündigung per WA ist an sich keine Kündigung, da dies keine schriftliche Erklärung darstellt. Wenn du nun aber per WA widersprichst, ist das ebenso ungültig, auch du musst das schriftlich machen. Daher am besten per Einschreiben auf die Einhaltung des Vertrags mit der darin festgelegten Kündigungsregelung hinweisen unter Fristsetzung, bis wann die Kündigung schriftlich zu erfolgen und der noch ausstehende Betrag an dich zu übermitteln ist.

Allerdings würde ich an deiner Stelle versuchen, vorher nochmal mit den Leuten zu reden, also anrufen oder tatsächlich hinfahren.

Als letzter Schritt bleibt dir natürlich der Gang zum Anwalt, ob das alles nun in einem Verhältnis zu dem dir entstandenen Ausfall steht, ist die Frage.