Reisen mit gefälschter Tasche

2 Antworten

Um Probleme zu vermeiden solltest Du den Kaufbeleg mitführen. Könnte sonst bei der Rückkehr nach Deutschland aus Drittländern Probleme geben.

Der Besitz von Plagiaten ist nicht verboten. Die Einfuhr für private Zwecke ist allerdings beschränkt. Führst Du noch andere Plagiate mit Dir kann es eng werden. Neu oder gebraucht ist unerheblich. Original von Plagiat kann ein Grenzbeamter unterscheiden. Er kann aber nicht wissen, das Du schon im Besitz der Tasche bei der Ausreise warst....

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Marken-und-Produktpiraterie/marken-und-produktpiraterie_node.html

ich glaube, das ist kein problem, solange du nur 1 tasche mit dabei hast. wenn du aber mehrere gefälschte taschen hast, werden sie es dir abnehmen.

Teckboy1 
Fragesteller
 29.02.2012, 10:50

Geht nur um eine grosse Reisetasche wo das ganze Gepäck drin ist.

Folkopo  29.02.2012, 11:20
@Teckboy1

nein das ist okay!

wenn der zoll merkt, dass patente und marken verletzt (kopiert) werden, dann wird er deinen koffer einziehen.

Aber der Zoll kann nicht jeden Artikel prüfen ob Orginal oder Kopie.

Die werden sicherlich ein kopiertes iPhone aus China (ePhone z.B.) einziehen, wenn sie das bei Dir sehen. Solche bekannten Plagiate sind denen bekannt!

Wenn Du aber einen kopierten Koffer hast, dann brauchst Du Dir keine Sorgen machen.

Falls sie fragen ob es Orginal ist, musst Du natürlich "JA" sagen.

Teckboy1 
Fragesteller
 29.02.2012, 11:56
@Folkopo

Bei einer Louis Vuitton Reisetasche sieht man das noch relativ schnell ob sie echt ist oder nicht. Das Problem ist, wenn sie mir die Tasche wegnehmen würden, ich mein Gepäck nirgends mehr verstauen kann.

Folkopo  29.02.2012, 12:48
@Teckboy1

woran merkt denn ein Zollbeamter (zu 99% ein Mann) dass es orginal oder kopie ist?

mach dir keine sorgen

Raoul Zanzara, UserMod Light  01.03.2012, 21:02
@Folkopo

Dem deutschen Zoll liegt ein Antrag (nach §146 ff Markengesetz) auf Grenzbeschlagnahme von Louis Vuitton Malletier vor. Mit dem Antrag werden dem Zoll Merkmale von Originalware und Plagiaten vorgelegt. Diese Informationen sind jedem Zollbeamten zugänglich und können mit ein paar Mausklicks abgerufen werden. Zudem werden Zollbeamten permanent im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz geschult.

Folkopo  02.03.2012, 00:33
@Raoul Zanzara, UserMod Light

der zoll kann doch unmöglich alle marken und patente prüfen!!!

zumal es sehr gute kopien gibt