Reicht für den Vermieter die kostenlose Schufa Auskunft nach §34 BDSG?

3 Antworten

In der Regel sagt dir der Vermieter, was er gerne haben möchte. Oftmals reicht auch eine freiwillige Selbstauskunft aus. Aber wie gesagt, das entscheidet der Vermieter selbst. Am besten ist, Du schnappst Dir Dein Telefon und rufst ihn an

Das ist lediglich eine Datenübersicht, keine Bonitätsauskunft.

Letztere wollen Vermieter haben.

Die Datenübersicht nach §34 geht den Vermieter nichts an, weil da viel mehr drin steht, als ihn zu interessieren hat.