Rechtsstreit einer GBR?
Hallo, es geht um den Rechtsstreit innerhalb einer GBR (Gesellschaft Bürgerlichen Rechts). Die GBR besteht aus 2 Gesellschaftern.
Ein Gesellschafter ist mit 90% beteiligt, der andere mit 10%.
Die GBR soll aufgelöst werden.
Beide Gesellschafter haben dem Kunden nun eine unterschiedliche kontoverbindung mitgeteilt, der Kunde ist nun irritiert an wen er bezahlen soll.
Der Kunde verlangt nun von beiden Gesellschaftern eine einheitliche schriftliche Bestätigung eines Kontos, andernfalls will er die Zahlung ans Amtsgericht leisten, vor dem sich die beiden Gesellschafter dann auseinandersetzen sollen.
Frage nun, wie verhält sich der Sachverhalt, kann der 90% beteiligte Gesellschafter aufgrund der höheren Beteiligung das Konto alleine bestimmen?
2 Antworten
Grundsätzlich sind die Gesellschafter einer GbR im Außenverhältnis nur gemeinsam vertretungsberechtigt.
Nein. Der Mehrheitsgesellschafter kann nicht alleine das Konto bestimmen. Nach dem Gesetz kann die Geschäftsführung nur gemeinschaftlich gemacht werden, außer es gibt eine Regelung im Gesellschaftsvertrag, nach der das anders ist. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__709.html
Der Kunde hat völlig Recht. Wenn er an einen zahlt, ohne Zustimmung des anderen, dann muss er nochmal zahlen! Denn die Forderung würde nicht erlöschen.
Er hat nur den Weg, das Geld beim Amtsgericht zu hinterlegen. So wird er von seiner Zahlungspflicht befreit.