Rechtsschutz im Nachbarrecht
Wir haben ein Problem mit einer willkürlichen Veränderung der Grenzgestaltung (2 m hoher Sichtschutz aus Schilfrohr über die gesamte Länge von 50m ) durch unsere neue Gartennachbarin und wollen uns das nicht gefallen lassen. Können wir noch zu dieser Sache, die bereits im März 2015 eingetreten ist, eine Rechtsschutzversicherung abschließen? Wir glauben nicht, dass sie diese Baumaßnahme ohne Rechtsstreit wieder rückgängig macht.
2 Antworten
Eine Rechtsschutzversicherung gilt nur für neue Streitigkeiten. Eine Beratung zum Nachbarschaftsrecht bekommst Du gratis beim Bauamt der Gemeinde oder im Internet.
Es greift eine Versicherung immer nur dann, wenn sie vor dem Schadensfall abgeschlossen wurde.
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Warum hat jemand ein Problem mit einem 2m hohen Sichtschutz? Können die Tätigkeiten der Nachbarn so spannend sein?