Rechtsmaessiger Titel Original verloren ?
Habe einen Glaeubiger der sich nach 12 Jahren gemeldet hat und will mich vollstrecken der Originaltitel hat er nicht mehr und wollte eine 2 Ausfertigung vom Gericht ich sollte innerhalb 14 Tage darauf antworten ich war der Meinung es war mit einer Vereinbarung erledigt das Schreiben habe ich auch nicht mehr was ist zu tun?
1 Antwort
Hi solirahodonin,
ein Titel hat laut § 197 BGB eine Dreißigjährige Verjährungsfrist. Wird der Gläubiger ne Zweitschrift bekommen, so kann er vollstrecken lassen.
Wenn Du schreibst, eine anderslautende Vereinbarung wäre Dir verloren gegangen, biste (leider) in der Pflicht, den Titel zu bedienen.