Rechtslage Fahrrad Reklamation Aldi

2 Antworten

Pragraph aus dem HGB wäre evtl. auch hilfreich

Was willst Du denn mit dem HGB - Du hast doch als Verbraucher gekauft, oder?

Die Regelungen des BGB zur Gewährleistung bei Sachmängeln sehen nicht vor, dass der Händler höchstpersönlich Hand anlegen muss, wenn es um die Nachbesserung geht. Er muss lediglich sämtliche anfallenden Kosten dafür übernehmen.

Daher ist auch z.B. ein Vor-Ort-Service überhaupt nicht zu beanstanden.

Außerdem habe ich keine Zeit unter der Woche einen solchen Termin wahrzunehmen, allein schon aus beruflichen Gründen.

Du wirst doch keine 80-Stunden-Woche haben, oder?

Hast Du denn vorher in deine Garantieunterlagen geschaut? Was steht da drin? Soweit mir bekannt ist, werden bestimmte Fahrräder, die bei Aldi Süd (!) gekauft wurden, vom Lieferanten beim Kunden zu Hause abgeholt und repariert, wenn diese defekt sind. So muss der Kunde den sperrigen Artikel nicht in die Filiale bringen. Ist einfacher und schneller!

Aus diesem Grund wirst Du auch zu Hause angerufen worden sein, da die Filiale dasFahrrad gar nicht erst hätte annehmen dürfen, da der Vor-Ort-Service gilt. Wenn dir dieser Service nicht passt, dann ruf halt bei der zuständigen Regionalgesellschaft von Aldi Süd an. Die können genauer recherchieren, ob es hier einen Vor-Ort-Service gibt oder nicht und was man noch für Dich tun kann.

Für Aldi Nord kann ich allerdings nicht sprechen, da kenn ich mich nicht aus.