Rechtslage bei Tutorials auf YouTube

2 Antworten

Ich kann hier nur aus eigenen Erfahrungen sprechen. Ich habe in meinem Kanal mehrere Tutorial Videos zu Programmen erstellt. Bisher wurde keins dieser Videos gesperrt und ich wurde auch noch nicht wegen Urheberrechtsverletzungen belangt.

Soweit ich dies weiß ist die Rechtslage in diesem Bereich aber wirklich nicht eindeutig. Jedoch kannst du mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wird zuerst einmal dein Video bei YouTube gesperrt. Dass du dafür belangt wirst, ist eher unwahrscheinlich (aber leider nicht ausgeschlossen).

Sperrungen von Videos hatte ich im Übrigen bisher nur bei Videos, in denen im Hintergrund ein Song lief, bei dem der Urheber meinte: Dass darf nicht sein. Solche Videos werden dann öffentlich gesperrt, sind aber weiterhin über den privaten Modus verfügbar.

Lese dazu bitte Der Schutz von Screenshots und Benutzeroberflächen. Daraus:

"Nimmt man an dieser Stelle Microsoft ist die “Bildschirmkopie” ihrer Produkte in den meisten Fällen zulässig."

Dazu gebe ich zu bedenken: In der Regel genießt eine Benutzerobefläche keinen Schutz als (Kunst-)Werk im Sinne von UrhG § 2! Lese dazu bitte Wikipedia - Schöpfungshöhe, unter Gebrauchsgrafiken.

Und falls doch, sollte meines Erachtens bei einem Tutorial greifen:

UrhG § 57 Unwesentliches Beiwerk

"Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind."

Und unter uns: Ich zeige ja nicht die Benutzeroberfläche eines Programms, damit mein Publikum sich daran gratis erfreuen kann! Ich zeige es, damit mein Publikum etwas lernt = "der eigentliche Gegenstand der Vervielfältigung"!

Also sollte die Oberfläche hier ein "unwesentliches Beiwerk" sein. Definitiv. Und per definitionem.

Gruß aus Berlin, Gerd