Rechtschutzversicherung geblitzt worden?
Ich habe heute eine Rechtschutzversicherung abgeschloßen zum 01.02.
Ich wurde vor ein paar Tagen geblitzt, aber der Brief ist noch nicht da.
Kann ich dann mit der Rechtschutzversicherung Einspruch gegen den Bescheid einreichen (Anwalt) oder gilt das noch nicht dafür?
Die angegebene Frist von der Versicherung ist eigentlich 0 Monate
7 Antworten
- Nein, da die Änderung der Rechtslage vor Abschluss war.
- Die meisten RSV leisten erst ab Klageverfahren Deckung geben, nicht bereits außgergerichtlich.
Falls du z.B. den ARAG-RS mit sofortiger Wirkung abgeschlossen hast - ja: https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/verkehrsrechtsschutz-rueckwirkend/
Das Versicherungsereignis liegt VOR dem Versicherungsbeginn. Das ist selbstverständlich NICHT gedeckt.
Wer glaubst du, schließt sonst noch VORSORGLICH eine Versicherung ab?
Für was brauchst du da einen Anwalt?
Aber so oder so - der Fall ist nicht in der Versicherung inkludiert, da "schon passiert"
Widerspruch kannst du selbst einlegen. Ein Anwalt boxt dich da nicht raus, wenn der Sachverhalt klar ist
Einige Versicherer bieten auch rückwirkenden Verkehrs-RS an ;-)
Kann ich dann mit der Rechtschutzversicherung Einspruch gegen den Bescheid einreichen (Anwalt) oder gilt das noch nicht dafür?
Die Frage ist , warst du denn zu schnell ?
Wenn ja , wird auch keine RS dich vor der strafe schützen .
Wenn du eine Rückwirkende abgeschlossen hast ja ansonsten nein .
Ach ja? Da wäre ich mir nicht so sicher
weil dadurch evtl. meine Probezeit verlängert wird + Aufbauseminar