Rechtsanwalt Ralf Heyl Postbank droht mit Gerichtsvollzieher, was tun?

9 Antworten

Falls die Forderung der Bank bisher nicht tituliert wurde gilt, daß durch die Mahnung und Aufforderung zur Rückzahlung (auch z.B. im Kündigungsschreiben) die Verjährung in Deinem Fall wohl aufgrund von § 197 BGB bis 10 Jahre gehemmt worden ist, also bis ins Jahr 2020.

Hier dazu ein interessantes Urteil des BGH:

http://lexetius.com/2010,2492

Falls  der Gegenseite bereits ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, kann diese 30 Jahre lang durch den Gerichtsvollzieher pfänden lassen.



mepeisen  13.11.2015, 11:56

Korrekt. Aber ein Detail ist wichtig: Die Zinsen verjähren trotzdem. Und genau das würde ich dem Anwalt vorhalten. Auch scheint er völlig absurde Zinsberechnungen anzustellen, denn es stehen der Bank im Grunde nur seit Kündigung die 5% über Basiszins zu. Mehr nicht. Das kann in 6 Jahren keine 100% der Forderung ausmachen.

Nemisis2010  13.11.2015, 12:30
@mepeisen

@mepeisen:

Die Zinsen verjähren trotzdem.

Das sind das LG Landshut aber anders:

"28b) Gemäß § 497 Abs. 3 S. 3 BGB ist die Verjährung der Ansprüche auf Darlehensrückerstattung und Zinsen vom Eintritt des Verzugs nach § 497 Abs. 1 BGB an bis zu ihrer Feststellung in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BGB bezeichneten Art gehemmt, jedoch nicht länger als zehn Jahre von ihrer Entstehung an."

Quelle und Zitat:

https://openjur.de/u/416566.html

Allerdings gebe ich Dir in Bezug auf die Höhe der Zinsen Recht.
Im Grunde sollte die Fragestellerin die Kostenaufstellung des Anwalts genau ansehen und prüfen lassen!

mepeisen  13.11.2015, 13:06
@Nemisis2010

Du verwechselst da etwas. Es hier beim Gerichtsurteil geht um die Darlehenszinsen, nicht um die Verzugszinsen. Die Verzugszinsen unterliegen grundsätzlich einer separaten Verjährung. Auch bei einer titulierten Schuld verjähren die nicht schon im Titel ausgerechneten Verzugszinsen separat nach 3 Jahren.

Ums mal etwas genauer zu sagen: Diejenigen Zinsen, die auf den Dispo bis zum Zeitpunkt der Kündigung erhoben wurden, die verjähren durchaus zusammen mit der Schuld selbst nach 13 Jahren (3 Jahre + 10 Jahre Hemmung).

Nemisis2010  13.11.2015, 13:08
@mepeisen

Auch bei einer titulierten Schuld verjähren die nicht schon im Titel ausgerechneten Verzugszinsen separat nach 3 Jahren.

das ist mir bekannt! Danke!

Erstmal wäre es interessant, die Zusammensetzung dieser 5000-Euro-Forderung zu sehen .... ausgehend von der urspünglichen Hauptforderung und dann die einzelnen Posten, die aufgeschlagen wurden. Klingt so, als ob die evtl. unzulässige Bestandteile enthält.

Die Frage, warum du bisher statt zuwenig einfach garnicht bezahlt hast, hast du ja schon beantwortet.

Wenn du aktuell immernoch arbeitslos bist und weder Auto, noch Wertgegenstände oder Bankguthaben über 1000 Euro hast, brauchst du dich wegen dem Gerichtsvollzieher nicht sorgen. Der wird sich von dir die Vermögensauskunft unterschreiben lassen und das wars erstmal - bis zum nächsten Besuch.

Natürlich wird die Schuldensumme weiter wachsen und bezahlt werden müssen, sobald du wieder über pfändbares Einkommen verfügst.

Über deine Bonität (Schufa) brauchst du dir keine Sorgen machen - die ist bis 3 Jahre nach Abzahlung im Keller.

Verjährt ist der dispo glaube ich nicht, es sein den du hast private Insolvenz eigereicht. Dann bist du nach einigen Jahren schuldenfrei. 

Sonst wird es vor Gericht gehen und der Richter legt einen Ratensatz fest. Du hättest aber auch die 25€ jeden Monat weglegen können , dann hättest du es fast zusammen ....-Ich würde gleich damit anfangen was weg zu legen....

mepeisen  13.11.2015, 11:57

Einem nackten Mann können auch Richter nicht in die Tasche greifen. Da legt niemand einen Ratensatz fest. Wo hast du das denn her? Mit H4 liegt man unterhalb der Pfändungsfreigrenze.

labertasche01  13.11.2015, 18:34
@mepeisen

Wenn er zu wenig bekommt wird der Richter das dann schon sagen.....

Ich bekomme kein H4 , deswegen weiß ich das nicht.

Aber irgendwann arbeitet er ja mal wieder. Und wenn das Gericht entscheidet muß er dann zahlen sobald was rein kommt.

Solange es nicht verjährt ist.

Vielleicht solltest du über Privatinsolvenz nachdenken....

Mal schlau machen wie das genau abläuft.

mepeisen  14.11.2015, 11:00
@labertasche01

Vielleicht solltest du über Privatinsolvenz nachdenken....

Darüber denke ich bestimmt nicht nach. Das sollte der TE vielleicht machen...

Die Privatinsolvenz setzt einen fehlgeschlagenen außergerichtlichen Einigungsversuch einer anerkannten Stelle voraus, daher ist der hier von anderen empfohlene Gang zu einer gemeinnützigen Schuldnerberatung hierfür bereits Voraussetzung. Alles weitere erfährt man dann dort.

Wenn er zu wenig bekommt wird der Richter das dann schon sagen.....Ich bekomme kein H4 , deswegen weiß ich das nicht.Aber irgendwann arbeitet er ja mal wieder. Und wenn das Gericht entscheidet muß er dann zahlen sobald was rein kommt.

Wenn du dich damit nicht auskennst, dann stelle doch auch keine falschen Behauptungen in den Raum. Richter legen nur dann irgendwelche Raten fest, wenn beide Parteien des Rechtsstreits das auch so wollen (Stichwort gerichtlicher Vergleich). ansonsten passiert da nichts. Wenn der TE nach dem Urteil nicht freiwillig zahlt, wird gepfändet und dafür hat es gesetzliche Spielregeln. Die Pfändungsfreigrenze gilt dann ganz grundsätzlich (Stichwort P-Konto). Wenn der Gläubiger einen sehr guten Grund hat, kann er bei Gericht die Absenkung der Freigrenze beantragen. Das sind aber Ausnahmen.

Eine niedrigere Freigrenze gilt nur bei Unterhaltsschulden.

labertasche01  18.11.2015, 05:25
@mepeisen

Jaja, bin schon ruhig. 

Ich bin kein Fachmann und wusste nicht das man nur dann antworten darf....ich meine auch er soll sich informieren wie das abläuft, weil ich es nicht weiß. Eine Kollegin von mir hatte Privatinsolvenz weil die Schulden zu hoch waren. Sie konnte sich mit dem Gläubiger nicht einigen und hat das dann beantragt. Von der anerkannten Stelle wusste ich nichts. Aber wie gesagt, bin schon Ruhig und lass Fachleute reden. 

Ich würde mich zunächst mit dem Rechtsanwalt in Kontakt setzen, um evtl. eine Lösung für das Problem zu suchen. 

Es gibt auch verschiedene Stellen, an sich man sich wenden kann, wenn man Schuldenprobleme hat, die einem helfen. Ich würde dir empfehlen, dir Rat von Experten einzuholen, bevor dir dein Schuldproblem über den Kopf wächst und der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.

Georg63  12.11.2015, 16:44

Wenn sie immernoch arbeitslos ist, kann sie den GV nicht vermeiden - macht aber nun auch nichts mehr, außer paar Gebühren.

Es wundert mich ehrlich gesagt ein wenig warum die Postbank hier direkt einen Rechtsanwalt eingeschaltet zu haben scheint. Im Normalfall würde doch zunächst die Mahnabteilung der Postbank auf Dich zukommen und einen Lösungsvorschlag erwarten. Es muss wohl vorher schon etwas schiefgelaufen sein.

Egal: Das Kind ist in den Brunnen gefallen und es wäre höchste Zeit, Dich an eine Schuldnerberatung (etwa der Arbeiterwohlfahrt oder einer kirchlichen Einrichtung) zu wenden, wenn Du dies nicht vielleicht schon getan hast. Dann stehst Du auch nicht allein da und kannst von der Erfahrung der Mitarbeiter profitieren.