Rechtliches zu Steinschlag Reparatur?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn das in den AGBs stand, dann steht das da wohl auch heute noch drin.

Du hast eine Rechnung bekommen. Diese Dokument bestätigt Dir, dass der Schaden fachmännisch behoben wurde (mit Garantie).

Wenn sich das so verhält, wie Du geschrieben hast, dann ist das eigentlich genug, um die Angelegenheit in Frage zu stellen.

Wenn die(selbe) Werkstatt sich nicht mehr an die Garantie-Versprechen aus der vergangenen Reparatur erinnern kann, würde ich die Rechnung mitnehmen, vorlegen und auf den Passus mit der Garantie verweisen.

Sollte die Werkstatt dann immer noch bei ihrer Haltung bleiben, würde ich erwägen, einen Anwalt aufzusuchen.

Gut wäre, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, die diesen Bereich abdeckt.

Wenn du dieses Garantieversprechen schriftlich hast, kannst du auch darauf bestehen, dass die Reparatur kostenlos ausgeführt wird.

Hoffentlich hast du wenigstens eine Verkehrsrechtsschutz. Vielleicht hilft dir auch der ADAC

"sowie (b) „30 Jahre Haltbarkeitsgarantie“ - die Haltbarkeit der Reparatur der Fahrzeugverglasung nach der „Glass Medic“-Methode („Haltbarkeitsmängel“). Ein Dichtigkeitsmangel liegt vor, wenn Feuchtigkeit durch oder am Rand der ausgetauschten Glasscheibe in das Innere des Fahrzeugs gelangt. Ein Haltbarkeitsmangel liegt vor, wenn die „Glass-Medic“ Reparatur fehlerhaft war und die Glasscheibe infolgedessen an der reparierten Stelle weiter reißt."

Die AGB von "bekannten Scheibenreparaturanbieter" gibt genau dafür eine Garantie. Das würde ich vor Ort reklamieren.

Woraus besteht denn die Garantie?

Nachbessern kann man die ausgebesserte Stelle nicht mehr. Ich vermute, dass du das Geld für die Reparatur wiederbekommst. Aber das muss ja in den Garantiebstimmungen drinstehen. Warum schaust du nicht da rein?

Wenn das so auch im Vertrag mit der Werkstatt steht, dann sollte sich da denke ich schon was machen lassen.