Rechtliche Grundlagen für Kopie der Anzeige bei Strafanzeige?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo SBase,

... ein (An-)Recht auf eine Fotokopie oder einem Durchschlag Deiner Anzeige hast Du nicht. Die bereits gemachten Ausführungen von Fastlink und PepsiMaster sind da ausführlich.

Die einzigste Möglichkeit, eine Kopie Deiner gemachten Anzeige zu erhalten, hast Du nur, wenn Du die Anzeige per Onlinewache erstattest.

IdS

MrDirekt

Du hast das Recht auf einen Durchschlag nicht. Die Polizei ist darüber hinaus gar nicht berechtigt, Dir das zu geben.

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Hintergrund:

Die Staatsanwaltschaft ist die Herrin des Verfahrens, die Polizei ist in diesem Fall "lediglich" Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft, somit untergeordnet.

Alle Unterlagen, Beweisstücke, etc "gehören" ausschließlich der Staatsanwaltschaft, jedes noch so kleine Stück Papier, die Staatsanwaltschaft bestimmt auch ganz alleine, wie damit zu verfahren ist.

Diese hat das Recht, selbst zu entscheiden, wem sie in ihre Unterlagen wie Einblick gibt, ob das per Zusendung eines Durchschlages gemacht wird oder ob auch nur mündlich Auskunft erteilt wird.

Jeder, der Auskünfte erteilt oder Einblick gewährt, muß den Staatsanwalt zunächst um Erlaubnis fragen.

Die Polizei ist nicht berechtigt, irgendwem, wem auch immer, Einblick zu geben, geschweige denn Dir eine Kopie anzufertigen, der Polizeibeamte bekommt im Gegenteil massivst Ärger, wenn er das macht.

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Du bist Zeuge im Strafverfahren

Als Anzeigeerstatter bist Du Zeuge und wirst unter Umständen gar als Zeuge bei einer Gerichtsverhandlung geladen.

Als Zeuge solltest Du Deine Angaben frei machen können, ohne diese auf die Unterlagen der Ermittlung abzustimmen - oder nur die Chance zu haben, so etwas zu tun, ein Zeuge soll so unabhängig als irgend möglich aussagen.

Aus diesem Grund wirst Du auch von der Staatsanwaltschaft keinen Einblick erhalten.

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Einzige Chance

Du nimmst Dir einen Anwalt und trittst als Nebenkläger auf. So eine Nebenklage zugelassen wird, kann Dein Anwalt Einblick in die Ermittlungsakten nehmen und hierbei sieht er auch, was Du angegeben hast.

Als Nebenkläger zahlst Du jedoch Deinen Anwalt selbst.

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Ansonsten wird man Dir unter keinen Umständen Einblick geben.

So man Dir auf Nachfrage einen Durchlag Deiner Anzeige bei der Polizei verweigert hat, das ist völlig richtig so. Deine Chance ist nur, schreibe für Dich alleine nieder, was Du gesagt hast, so genau als möglich. Anderweitig wirst Du keine Gedächnisstütze erhalten.

Wozu? Du bekommst eine pol. Ermittlungs-/Vorgangs-Nr., wenn Du eine Strafanzeige stellst. Aber Du kannst es ja mal höflich versuchen, ob Du eine Kopie für Deine Unterlagen bekommen darfst. Kann aber auch einen geringen Betrag kosten...

Also zu deinem Strafantrag gibt es eine Bearbeitungsnummer oder auch Tagebuchnummer die steht auf der Anzeige, die du Unterschreibst nach überprüfung des Sachverhaltes. am ende steht 2010 für das jahr wann du sie gestellt hast. Diese kannst du dir Notieren und deinem Rechtsbeistand geben wenn dies benötigt wird damit er Akteneinsicht erhält. Wie die anderen User schon mitgetelt haben, ein anrecht oder rechtliche grundlage gibt es meines Wissen auch nicht.

Man hat kein Recht darauf und somit gibt es auch keine Rechtsgrundlage. I.d.R. erhält man keine Kopie der Strafanzeige.

Auf Wunsch erhält man einen Nachweis über die Erstattung einer Anzeige (gesondertes Formular)