Recht/Gesetz? Muss ausgestellte Ware vorrätig sein?
Hallo, ich habe eine rechtliche Frage...
Ein großes schwedisches Einrichtungshaus hat einen Artikel im Verkaufsraum ausgestellt, jedoch nicht vorrätig. Soweit kein Problem. Jedoch wird man auf den Onlineshop verwiesen. Die Lieferung im Onlineshop kostet natürlich nochmal extra.
Aus einer anderen Filiale können sie es sich nicht in den Markt liefern lassen da sie keinen hauseigenen Lieferdienst haben. Ist das so rechtens? Ich sehe als Kunde im Laden einen Artikel, muss ihn aber dann gegen Entgelt doch im Onlineshop bestellen? Muss das schwedische Einrichtungshaus nicht alles dafür tun, dass keine Extrakosten für mich entstehen wenn sie einen Artikel vor Ort anbieten?
Könnte mir da jemand weiterhelfen oder auf ein Gesetz verweisen?
Vielen Dank schon mal.
7 Antworten
Wie die anderen auch schon gesagt haben, mir wäre kein Gesetz bekannt, dass die Läden dazu verpflichtet es auf Lager zu haben.
Allerdings wundert es mich etwas, dass die nur auf den Onlineshop verweisen. Ich kenne es zumindest so, dass die dir zumindest einen ungefähren Zeitraum nennen können, wann es vorrätig sein wird. In einem Fall bestand auch die Möglichkeit, bereits zu bezahlen und benachrichtigt zu werden, wenn es vorrätig ist und die haben dann auch ein Exemplar zurückgehalten.
Die Ausstellung ist kein rechtlich verbindliches Angebot sondern eine an die Öffentlichkeit gerichtete Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ('invitatio ad offerendum').
Der Verkäufer muss den Antrag des Kunden nicht annehmen. Das wird er regelmäßig dann tun, wenn die Ware gerade nicht verfügbar ist.
Rechtliche Ansprüche erwachsen dir aus dieser Situation nicht.
muss ihn aber dann gegen Entgelt doch im Onlineshop bestellen?
Nein, mußt du nicht. Es ist DEINE Entscheidung, ob du ihn kaufst und mehr Geld ausgibst oder nicht. Niemand zwingt dich zum Kauf.
Muss das schwedische Einrichtungshaus nicht alles dafür tun, dass keine Extrakosten für mich entstehen wenn sie einen Artikel vor Ort anbieten
Nein, muß es nicht. Es kann dem Einrichtungshaus gleichgültig sein, ob du Extrakosten hast oder nicht. Solange die Umsätze/Gewinne stimmen, wird das Einrichtungshaus nichts unternehmen, um dem Kunden Extrakosten zu sparen und dafür selbst Extrakosten zu generieren.
Als "Kundendienst" kann man das Verhalten zwar nicht gerade bezeichnen, aber auch darüber entscheidet das Einrichtungshaus. Viele Geschäfte handhaben ihre Verkäufe so wie dieses Einrichtungshaus. Es ist keine Ausnahme.
Da ohnehin erst dann ein Kaufvertrag zustande kommt, wenn der Verkaeufer dein Kaufangebot angenommen hat, gibt es in diesem Fall ueberhaupt keine Anspruchsgrundlage.
Der Haendler stellt die Ware aus > du sagst, du moechtest sie zum ausgeschilderten Preis kaufen und mitnehmen > der Haendler sagt: "Nee, habe ich nicht da, kannst du aber online bestellen" > du akzeptierst und bestellst online oder du lehnst eben ab.
Da kannst du nichts machen.
Anders sieht der Fall aus wenn du im Prospekt diesen Artikel gesehen hast und nur deshalb dorthin gefahren bist.https://www.verbraucherzentrale.nrw/wie-lange-muss-die-sonderangebotsware-im-geschaeft-zu-finden-sein-
Du hast Recht, Grundsätzlich ist das so. Es gab aber schon Fälle wo auf Schadensersatz auf die Fahrtkosten geklagt wurde.
Auch dann ergibt sich fuer den Kaufinteressenten keinerlei Anspruchsgrundlage. Allerdings kann ein Wettbewerbsverstoss vorliegen, der Mitbewerber oder Verbraucherverbaende - nicht aber Privatpersonen - zu einer Abmahnung berechtigen kann.