Rechte sichern für selbstgeschriebene Songs

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dir stehen als Urheber automatisch alle Rechte zu. Musst nichts weiter unternehmen.

JelyPack 
Fragesteller
 31.08.2012, 11:04

Nagut. Wie könnte ich im Zweifel nachweisen, dass ich der Urheber bin? Und: Darf ich bei einer Notenveröffentlichung einfach mein (c) drunterschreiben?

Hanskrampf  31.08.2012, 11:09
@JelyPack

Darfst du, spielt in Deutschland überhaupt keine Rolle, weil du automatisch das Urheberrecht besitzt.

LoKoRoKo  31.08.2012, 11:06

Und wie beweisst er das? Das ist nämlich die frage.

Hanskrampf  31.08.2012, 11:09
@LoKoRoKo

Veröffentlichsdatum.

JelyPack 
Fragesteller
 31.08.2012, 11:16
@Hanskrampf

Hast du noch Ideen, was "veröffentlichen" meint? Wenn ich den Song bei mir auf dem Rechner aufnehme oder meine Notenseite ausdrucke, ist das ja noch keine Veröffentlichung. Reiht es, wenn ich es auf irgendeine Website (privat oder z.B. Youtube) packe?

Hanskrampf  31.08.2012, 11:25
@JelyPack

Na ja, wenn du es lokal auf dem Rechner speicherst, wird es ja schwer, dass dir jemand das Lied klaut.

Eine private Webseite dürfte schon reichen, YouTube wär natürlich besser.

LoKoRoKo  31.08.2012, 11:40
@Hanskrampf

Nur weil ich etwas als "erster" bei youtube hochlade ist es nicht automatisch meins, sry hans aber das ist blödsinn.

Hanskrampf  31.08.2012, 11:47
@LoKoRoKo

Da müsste dann aber ein Gegenbeweis gebracht werden, dass es jemand anderem gehört.

LoKoRoKo  31.08.2012, 12:23
@Hanskrampf

Also bitte, du wiedersprichst dir permanent,. Erst redest fu von automatisch und dann von beweis ung gegenbeweis... Das sind doch alles nur Spekulationen ohne fachwissen.

Hanskrampf  31.08.2012, 12:26
@LoKoRoKo

Ich widerspreche mir nicht, du liest nur nicht richtig oder kannst/willst mir nicht folgen. In Deutschland gilt automatisch das Urheberrecht, das muss man nirgends anmelden (wer das Patentamt vorschlägt muss gar nicht erst von Fachwissen reden).

Kommt es vor Gericht zu einem Streit über das Urheberrecht muss natürlich irgendwie bewiesen werden, wer denn der Urheber ist. Das Gericht kann nicht hellsehen.

LoKoRoKo  31.08.2012, 12:35
@Hanskrampf

Wie in meinem ersten post bereits erwähnt verfüge ich über kein fachwissen in diesem bereich. Jedoch genügend verstand um zu behaupten das, dass so keinen sinn ergibt! Wenn ich keine beweise habe bekomme ich kein recht, also kann ich mich ohne beweise nicht aufs urheberrecht verlassen, da man dieses ja anfechten kann. Seine frage lautete wie er sich das recht sichern kann? Das kann er so ja wohl nicht ohne beweis womit das "automatische" urheberrecht hinfällig ist! Whatever schönes wochende.

Es gibt keine offizielle Stelle zur Sicherung des Urheberrechts an Songs, anders als bei Markenm, Erfindungen oder Geschmacksmustern.

Tatsächlich ist eine nachweisbare Veröffentlichung eine der besten Möglichkeiten, zu beweisen,. dass man der erste ist, der das Stück genutzt und möglicherweise deshalb auch erfunden hat. Bei einem Streit zwischen dem wahren Komponisten und dem, der das Stück zuerst einem Dritten zur Kenntnis gebracht hat (dazu zählt ja auch die Veröffentlichung oder Hinterlegung beim Notar oder RA) hat deshalb der mit den Beweisen (also der Veröffentliende) die besseren Karten. Der Komponist könnte das Ganze ja auch hinterher abgeschrieben usw haben.

Ein (c) brauchst Du auch nicht dran zu schreiben...

Das Problem ist wahrscheinlich eher, das Stück überhaupt als "neu" und eigen zu qualifizieren. Schließlich gibt es schon sehr viele Kompositionen und nur eine begrenzte Anzahl von Noten...

Hans hat recht - es ist automatisch "deins", wenn du es als erster kreiiert hast. Du bist per Gesetz der Urheber und hast alle diesbezüglichen Rechte an deinem Werk.

Vorraussetzung ist, dass es eine bestimmte Schöpfungshöher erreicht - also nicht nur eine kurze Sequenz. Ein Song der keinerlei fremdes Material enthält, dürfte diese Voraussetzungen erfüllen.

Für den Nachweis könnte schon ein Brief mit CD und/oder Noten an eine vertrauenswürdige Person - idealerweise ein Anwalt oder Notar sein, die entweder den Brief (mit lebarem Poststempel) ungeöffnet lässt oder korrekt archiviert (Anwalt).

Hier wird mal wieder das wildeste Zeugs philosophiert.

Also, ob Du nun die Texte geschrieben hast spielt keine Rolle. Es geht darum das Urherberrecht, welches Dir zusteht, zeitlich zu beweisen.

Variante 1. Packe den Text in einen Umschlag und sende dir diesen per Einschreiben zu, Nachdem Du das Einschreiben entgegen genommen hast lässt Du dieses ungeöffnet sicher aufbewahren.

Variante 2 Du gehst zum Notar

Auch die Veröffentlichung oder nachgewiesene öffentliche Aufführung ist natürlich ein Beweis, dass Du zu einem bestimmten Zeitpunkt bereits Inhaber des Urheberrechts an einem Titel bist. Das musst Du nicht weiter belegen. Lediglich wenn jemand etwas anderes behaupten will, wäre er in der Beweispflicht. Dann müsste er z.B. eine Veröffentlichung aufweisen können, in der er diesen Titel schon früher selbst verwendet hat.